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Karl Nehammer

Von den viel gescholtenen “Corona-Partys” will man im Innenministerium noch nie gehört haben – ÖVP-Minister Nehammer gibt sich unwissend.

20. August 2020 / 13:52 Uhr

Parlamentarische Anfrage: Innenministerium will von “Corona-Partys” nichts mehr wissen

Eine aktuelle Anfragebeantwortung des Innenministeriums (BMI) gibt Rätsel auf. Der steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hannes Amesbauer wollte von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer wissen, was genau unter einer “Corona-Party” zu verstehen sei und wie viele Anzeigen aufgrund dieser „illegalen“ Zusammenkünfte in den letzten Monaten ausgestellt wurden.

Sind vier Männer in Tennisverein schon eine “Party”?

Hintergrund der Anfrage war der mediale Feldzug gegen den steirischen FPÖ-Landtagsabgeordneten und Leibnitzer Bezirksparteiobmann Gerhard Hirschmann, der sich nach einer tendenziösen Presseaussendung der Landespolizeidirektion Steiermark und wachsendem medialen Druck sowie massiven Drohungen gezwungen sah, seine Funktionen zurücklegen. Angeheizt wurde die mediale Stimmung mitunter durch die Verwendung des Begriffes „Corona-Party“ seitens der Landespolizeidirektion Steiermark. Tatsächlich saß Hirschmann im März zusammen mit ganzen drei (!) anderen Gästen im Vereinslokal eines Tennisclubs.

BMI gibt Ball weiter an Gesundheitsministerium

Eine der Hauptfragen an den Innenminister drehte sich deshalb darum, was denn genau unter einer sogenannten “Corona-Party” zu verstehen sei – kein unbedeutender Aspekt, besonders für die Polizei. Schließlich wurden zahlreiche Strafmandate in diesem Zusammenhang ausgestellt. Umso erstaunlicher ist es, dass man im Innenministerium von solchen Wortschöpfungen nichts wissen will. Man habe „umgangssprachlich übliche“ Formulierungen verwendet, eine genaue Definition, ab wann es sich um eine “Corona-Party” gehandelt hat, habe es nie gegeben. Zuständig sei ohnehin das Ministerium für Gesundheit und Soziales. An dieses habe man aber auch „keine Aufforderung gerichtet, Veranstaltungen oder Zusammenkünfte rechtlich zu unterbinden“.

Vorverurteilung durch Polizei-Presseaussendung

Die steirischen Freiheitlichen regt neben diesen bereits bekannten und vom Ministerium nochmals bestätigten Fakten vor allem eine Passage der Anfragebeantwortung in Bezug auf die Erstellung der Presseaussendung der Landespolizeidirektion Steiermark besonders auf. Amesbauer dazu:

Es ist eine Chuzpe der besonderen Art, dass die Landespolizeidirektion vorverurteilende Presseaussendungen verbreitet. Besonders vor dem Hintergrund, dass dem zuständigen Pressesprecher die Parteiangehörigkeit Hirschmanns bekannt war, ist es nicht auszuschließen, dass diese auch den Inhalt der Pressemeldung beeinflusst hat. Eine Entschuldigung für die getroffene Wortwahl nach Einstellung des Verfahrens gegen Hirschmann blieb seitens des schwarzen Ministeriums leider gänzlich aus.

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