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Der Verein “COBIN claims” plant ein eigenes Verfahren mit Haftungsansprüchen gegen die Republik wegen der verlängerten Sperre für Handelsgeschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern im April.

2. September 2020 / 11:44 Uhr

Covid-Entschädigung: Neue Amtshaftungsklagen gegen Republik laufen an

Neue Amtshaftungsklagen kommen jetzt im Zusammenhang mit Covid-19-Entschädigunsforderungen auf die Republik Österreich zu. Konkret geht es um die unsachliche Differenzierung beim “Lockdown” im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, die über mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen. Hier hat die gemeinnützige Plattform “COBIN claims” eine entsprechende Initiative gesetzt, um Entschädigungszahlungen zu erwirken. Obmann Oliver Jandl kündigt jetzt den Start einer neuen Sammelklagen-Aktion gegen die Maßnahmen der schwarz-grünen Bundesregierung an:

Wir bedauern zwar sehr, dass der VfGH heimischen Unternehmen keine flächendeckenden Entschädigungen nach dem Epidemie-Gesetz ermöglicht hat, dennoch werden wir nicht müde, uns für heimische Unternehmen einzusetzen. Dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 400m² von der Wiedereröffnung ausgeschlossen wurden, während Bau- und Gartenmärkte öffnen durften, war laut dem Verfassungsgerichtshof unsachlich. Daher besteht für Handelsunternehmen, die zwischen 13. und 30. April 2020 derartige Verkaufsflächen geschlossen halten mussten, die Möglichkeit, Amtshaftungsansprüche gegen die Republik geltend zu machen.

Handelsunternehmen mit mehr als 400 Quadratmetern benachteiligt

Hintergrund dieser Amtshaftungs-Sammelklage ist der Umstand, dass Mitte April 2020, einen Monat nach dem “Lockdown”, viele Geschäfte in Österreich wieder öffnen durften. Alle jene Handelsunternehmen hingegen, deren Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter umfasst, mussten bis Ende April weiter geschlossen halten und verloren somit das wichtige Frühjahrs- und zentrale Wochen des Oster-Geschäfts.

Demgegenüber wurden aber Bau- und Gartenmärkte bevorzugt und durften auch in diesen Größenordnungen öffnen. Diese Regelung war laut VfGH-Erkenntnis unzulässig. Der Blumen- und Geschenkehandel litt im heurigen Frühjahrs-Geschäft durch die rechtswidrige Verlängerung der Geschäfts-Schließung sehr, dazu kamen zahlreiche andere Branchen wie die Bereiche Gartenmöbel, Sportartikel, Freizeit, Bücher, Technik/Geräte, Werkzeuge usw., die im Frühjahr üblicherweise starke Umsätze haben.

Verein sammelt Unternehmen für Muster- und Sammelverfahren

Der Verein “COBIN claims” sammelt aktuell die Beteiligung heimischer Unternehmen für Muster- und Sammelverfahren, um gemeinsam weitere Schritte zur Anspruchs-Durchsetzung einzuleiten. Neben Musterverfahren könnte es auch zu einem Amtshaftungs-Sammelklageverfahren kommen, sollte die österreichische Bundesregierung nicht doch noch einlenken und Gesetzesmaterien und Anspruchsgrundlagen im Sinne der Betroffenen reparieren.

“COBIN claims” ist nicht der einzige Verein, der gegen die Republik Klagen und Verfahren führ. Im Zusammenhang mit der “Causa Ischgl ” haben der Konsumentenschützer Peter Kolba und sein Verbraucherschutzverein (VSV) ebenfalls bereits Verfahren in Gang gesetzt.

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