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Christine Aschbacher

ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher hat vielen Anspruchsberechtigten bei der 450-Euro-“Extrazahlung” einen bürokratischen Bärendienst verpasst.

8. September 2020 / 11:45 Uhr

Chaos beim Arbeitsmarktservice wegen Einmalzahlung

Das von der schwarz-grünen Bundesregierung gegen die Opposition durchgedrückte Projekt einer Einmalzahlung beim Arbeitslosengeld für Personen die zwischen dem 1. Mai und 31. August 60 Tage ohne Beschäftigung waren, führt zu Chaos beim Arbeitsmarktservice (AMS). Die Auszahlung der Gelder startete am 4. September 2020 auf die Bankkonten der Anspruchsberechtigten.

Da aber viele Personen, die vor dem 1. Mai 2020 ohne Beschäftigung waren oder den Zeitraum von 60 Tagen nicht erreichen, jetzt bei den AMS-Servicestellen vorstellig werden, herrscht dort das reinste „Anfrage-Chaos“. Die Ausnahmen vom Bezug der „Extrazahlung“ sind nämlich wieder einmal kompliziert und vielfältig.

Kein Exekutionsschutz für 450-Euro-Einmalzahlung

Bei der 450-Euro-Einmalzahlung herrscht kein Exekutionsschutz, heißt die Einmalzahlung ist durch Gläubiger pfändbar. Je nach Höhe des Anspruchs wird die „Extrazahlung“ dann zum Teil oder zur Gänze auf der Grundlage des Exekutionstitels einbehalten. Dazu kommen aber weitere Personen mit Arbeitslosenversichertenstatus und ohne Job, die keinen Anspruch auf diese 450 Euro haben.

Zeiten, in denen nämlich Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld bezogen wurden, zählen nicht zu den 60 nachzuweisenden Tagen zwischen Mai und August. Und auch eine Phase als AMS-Kunde, in denen aufgrund einer Sperrfrist kein Geld ausbezahlt wurde, lässt den Anspruch nicht aufleben.

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