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Der inhaftierte Terrorist soll nicht nur Mitgefangene zum Bombenbau animiert, sondern Zellengenossen auch vergewaltigt haben.

16. September 2020 / 14:57 Uhr

Neue Vorwürfe gegen inhaftierten Terroristen Lorenz K.

Bereits seit längerem beschäftigt der inhaftierte Terrorist Lorenz K. die österreichischen Behörden. Nachdem er einen zwölfjährigen Buben zu einem Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen bringen und selbst Anschlagspläne im Namen des IS begehen wollte, wurde der Albaner mit österreichischem Pass 2018 zu neun Jahren Haft verurteilt. Nun steht er abermals vor dem Richter. Neben den bereits bekannten Anschuldigungen kommen stets weitere hinzu – jetzt auch sexueller Missbrauch eines Mitgefangenen.

IS-Gefährder terrorisiert Mitgefangene

Neben anderen Straftaten, welche sich Lorenz K. laut Staatsanwaltschaft in Haft zu Schulden kommen ließ, wird ihm auch versuchte Nötigung eines Mitgefangenen vorgeworfen. Laut Anklage betrat der 21-Jährige Mitte Mai den Haftraum eines sechs Jahre älteren Afghanen, weil er annahm, dieser hätte ihn bei der Justizwache verraten. Lorenz K. soll ihn mit den Worten

Wenn du ein Mann bist, dann komm in meinen Haftraum. Ich mache dich fertig, ich schneide dir den Kopf ab, weil ich ein Terrorist bin. Du bist kein richtiger Moslem.

bedroht und im Haftraum auch sexuell Missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft leitet in der Sache nun ein Ermittlungsverfahren ein. Der derzeit befasste Einzelrichter musste sich in der Causa für unzuständig erklären, da ein Schöffensenat eingesetzt werden müsse.

Abschiebung des Problemhäftlings gefordert

Indes forderten FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek die Abschiebung des berüchtigten Häftlings und sehen in den vermeintlichen Taten des Problemhäftlings das Ergebnis misslungener Integrationspolitik. Beide treten unisono für Haftvollzug in der Heimat ein:

51,2 Prozent der Insassen heimischer Gefängnisse haben keine österreichische Staatsbürgerschaft. Die Haftbedingungen in Österreich haben offenbar keine abschreckende Wirkung – gehören doch TV, Handys, Kuschelzelle und eine umfangreiche Speisenauswahl zur Grundausstattung in unseren Gefängnissen. Die österreichische Bundesregierung muss daher unverzüglich bilaterale Abkommen schließen, damit in Österreich verurteilte Ausländer die Haft in ihren Heimatländern antreten müssen.

Im Fall des 21-jährigen bekennenden IS-Terroristen wäre hier Albanien für den Vollzug der Haftstrafe verantwortlich.

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