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Ulrike Höfken

Rheinland-Pfalz: Umweltministerin Ulrike Höfken hat den Bogen der grünen Günstlingswirtschaft überspannt. Jetzt ist sie offiziell.

20. September 2020 / 10:24 Uhr

Grüne Günstlingswirtschaft jetzt sogar vom Gericht kritisiert

Die Grünen stehen im Verdacht der besonderen Günstlingswirtschaft. Dass dies zutrifft, belegt jetzt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz. Es rügte die Beförderungspraxis für Beamte im grün-geführten Umweltministerium als rechtswidrig. Es sei von „Willkür“ geprägt.

Vorschriften gelten nicht für alle

Eine Beamtin hatte Beschwerde eingelegt. Sie war nicht zur Oberregierungsrätin befördert worden mit der Begründung, die hausinternen Wartezeiten abwarten zu müssen. Allerdings waren andere Beamte auch ohne diese Wartezeiten befördert worden.

Im Verfahren wurde bekannt, dass Stellen im grünen Ministerium nicht ausgeschrieben und Bewerber nicht hinsichtlich Leistung, Eignung und Befähigung geprüft wurden:

Eine derart ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vorgenommene Beförderungsentscheidung ist rechtswidrig.

Die Stellenbesetzung im vorliegenden Fall erfülle nicht einmal im Ansatz rechtsstaatliche Anforderungen, so das OVG.

Klare Worte zu „Günstlingswirtschaft“

Das Umweltministerium, das von der Grünen Ulrike Höfken geleitet wird, verschanzte sich hinter der Ausrede, dass es über genügend Beförderungsstellen für Oberregierungsräte verfüge und deshalb auf die vorgeschriebene Bestenauslese verzichtete.

Mit dieser Chuzpe ging das OVG erst recht ins Gericht: Das Ministerium offenbare ein grundlegend falsches Verständnis des verfassungsrechtlich geprägten Leistungsprinzips im öffentlichen Dienst:

Die Verfassung erteilt […] einer Anstellung und Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft (Ämterpatronage) eine klare Absage.

Grüne rudern zurück

Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne) wies den Willkürvorwurf zwar zurück, zugleich wurde das „verwaltungsvereinfachende“ Verfahren unverzüglich abgeändert. Künftig sollen Bewerber in allen Beförderungsverfahren förmlich beurteilt werden.

Die oppositionelle CDU-Fraktion beantragte wegen des OVG-Urteils eine Aktuelle Stunde im Landtag und fragt:

Handelt es sich bei dieser Ämterpatronage nur um das Umweltministerium von Ulrike Höfken oder sehen wir die Spitze des Eisbergs?

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