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Kein Terrorist der Welt besorgt sich Waffen auf legalem Wege. Dennoch nutzt die Regierung den von ihr verschuldeten Terroranschlag in Wien, um die Waffengesetze in Österreich weiter zu verschärfen.

13. November 2020 / 12:06 Uhr

Trifft nur unbescholtene Bürger: Nach Terror will Regierung just Waffengesetze verschärfen

Es war abzusehen: Nach dem Terroranschlag von Wien und dem Totalversagen des ÖVP-geführten Innenministeriums unter Karl Nehammer versucht die schwarz-grüne Bundesregierung alles, um von der eigenen Inkompetenz abzulenken. Dafür bietet sich vor allem die Anlassgesetzgebung, die nun für eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes herhalten muss.

Keine Waffen für “Hass-Poster”?

Wie die Interessensgemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) aktuell ausführlich berichtet, soll nach Plänen der Regierung bei jeder Neuausstellung von Waffenpässen oder Waffenbesitzkarten eine verpflichtende Prüfung in der Extremismus-Datei des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geben.

Die Frage ist allerdings: Welcher Terrorist in Österreich beantragt die Neuausstellung eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte? Zudem merkt die IWÖ an, dass “die Extremismus-Datei des BVT ein Register ist, das keinen klaren und überprüfbaren Kriterien unterliegt”. Somit könnte jeder angebliche “Hass-Poster” im Internet Eingang in diese Datei finden und so vom legalen Besitz einer Waffe ferngehalten werden.

Strengere Strafen für Besitz “verbotener Waffen”

Ebenso undurchdacht und rechtlich bedenklich ist das Vorhaben, die Straftatbestände für den Besitz und die Beschaffung verbotener Waffen zu prüfen und vermutlich zu verschärfen. Denn: Was hätte eine Verschärfung der Strafbestimmungen im gegenständlichen Terrorfall gebracht? Treffen wird die Verschärfung vor allem jene Bürger, die meist unwissentlich im Besitz “verbotener Waffen” sind. Etwa Sammler von Stockdegen, Besitzer von Schlagstöcken (die teilweise erlaubt sind, teilweise aber nicht) oder Schlagringen.

Zudem dürften sich ÖVP und Grüne in der eigenen Gesetzesmaterie nicht auskennen. Ein weiterer Plan geht nämlich in die Richtung, Personen, die wegen Terrordelikten verurteilt wurden, ein lebenslanges Waffen- und Munitionsverbot aufzuerlegen. Verstöße sollen unverzüglich dem Gericht gemeldet werden. Das IWÖ dazu:

Jedes Waffenverbot, das in Österreich verhängt wird, ist ein lebenslanges Waffenverbot. Es gibt (mit Ausnahme von kurzfristigen vorläufigen Waffenverboten) keine befristeten Waffenverbote. Man will bei der Regierung also etwas einführen, das es bereits gibt.

Schärfe Waffengesetze treffen keine Terroristen

Strengere Waffengesetze und Waffenverbote werden jedenfalls auch in Zukunft keine Terroranschläge verhindern, wie gerade jener von Wien zeigte. Sie treffen lediglich gesetzestreue Bürger, die weitere Repressionen und Grundrechtseingriffe über sich ergehen lassen müssen. Das IWÖ kritisert daher die völlig substanzlose Anlassgesetzgebung der Regierung auf das Schärfste:

[..] Oder glaubt allen Ernstes ein Politiker daran, dass mit einer Anhebung des Strafrahmens für waffenrechtliche Delikte sich ein Terrorist von einem Mord abbringen läßt, für den ohnedies lebenslange Freiheitsstrafe droht? [..]

[..] Was Waffenverbote zur Terrorabwehr taugen, hat aber auch der gegenständliche Anlaßfall gezeigt. Der Terrorist war wegen Terroraktivitäten vorbestraft, es musste daher über ihn ein aufrechtes Waffenverbot bestehen. Trotzdem ist es ihm offensichtlich relativ einfach gelungen, eine Kalaschnikow, das heißt Kriegsmaterial samt Munition, zu organisieren. Eine derartige Kalaschnikow ist bei bestehender Gesetzeslage nicht nur jedem vorbestraften Terroristen, der unter Verstoß gegen seine Bewährungsauflagen trotzdem auf freiem Fuß ist, verwehrt, sondern auch jedem verlässlichen und unbescholtenen Bürger. [..]

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