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Verfassungsrichter

Der Verfassungsgerichtshof wird sich schon bald mit dem zweiten “Lockdown” befassen müssen, auch, weil der Handel bei Hilfen ungerecht unterstützt wird.

17. November 2020 / 19:41 Uhr

“Lockdown”: Handelsverband droht gegen Ungleichbehandlung mit VfGH-Beschwerden

Der neuerliche “Lockdown” ab dem 17. November 2020 für fast die gesamte österreichische Wirtschaft als Maßnahme gegen die Coronavirus-Pandemie lässt den Haussegen bei den Handelsbetrieben in unserem Lande gehörig schief hängen. So wird der gesamte österreichische Handel, mit wenigen Ausnahmen, in einem ersten Schritt bis zum 6. Dezember 2020 komplett zugesperrt.

Ausgenommen sind lediglich die Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Trafiken sowie Banken und Post-Filialen. Überall, wo es möglich ist, soll zudem auf Heimarbeit umgestellt werden. Bei den Ausgleichzahlungen für die betroffenen Handelsbranchen, kommt es jetzt aber zu massiven Konflikten, da die schwarz-grüne Bundesregierung hier eine Mehrklassengesellschaft schaffen möchte.

Nur 20 Prozent Umsatzersatz bringt Händler auf die Barrikaden

Der von ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel gemachte Vorschlag, dass für manche Handelsbranchen nur mehr 20 Prozent für den Ausgleich des “Lockdown” bezahlt werden sollen und es eine maximale Ausgleichzahlung von 60 Prozent für jene geben soll, die verderbliche Waren anbieten, bringt den Österreichischen Handelsverband und seinen Generalsekretär Rainer Will auf die Barrikaden:

Kein Verständnis haben wir jedoch für die heutige Ankündigung, den krisengebeutelten Händlern keine Sicherheit beim Umsatzersatz zu geben und eine Range zwischen 20, 40 oder 60 Prozent während des Lockdowns anzukündigen. Alle anderen direkt betroffenen Branchen wie die Gastronomie und der Tourismus werden mit 80 Prozent entschädigt. Genau das erwartet sich auch der Handel in einer Phase, in der er wichtige Mehrumsätze hin zum Weihnachtsgeschäft erzielen müsste!

Handelsverband will Verfassungsgerichtshof gegen Regierung einschalten

Für den Österreichischen Handelsverband als freiwilliger Interessensvertretung ist die aktuelle Regelung ein Schlag ins Gesicht des klein- und mittelständischen Handels quer über alle Branchen.  Jetzt stehen auch massive rechtliche Schritte gegen die schwarz-grüne Bundesregierung im Raum. Es dürfe nach der Überzeugung des Handelsverbandes zwischen den betroffenen Branchen keinen Unterschied geben, immerhin wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen werde. Gerade jetzt, wo das Weihnachtsgeschäft richtig anlaufe und die doppelten Gehälter (Weihnachtsgeld) sowie hohe Mieten anstehen würden, brauchen die Betriebe rasche Unterstützung, um die 490.000 Arbeitsplätze im Nicht-Lebensmittel-Handel abzusichern.

Nun sei das Gegenteil der Fall, nachdem zwar harte Maßnahmen verhängt würden, jedoch keine Sicherheit bei der Höhe der Hilfen bestehe. Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen (Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf, Nachholeffekte) werde der Handel differenziert betrachtet: Ausgehend von einer 40-Prozent-Basis solle es Aufstufungen bis zu 60 Prozent für Bereiche mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware sowie Abstufungen für jene Bereiche, wo die Waren kaum Wertminderungen unterliegen, geben.

Handelsverband fordert Umsatzersatz von 80 Prozent für Alle

Der Handelsverband fordert stattdessen einen Umsatzersatz von 80 Prozent, also in gleicher Höhe wie für die bereits von Schließungen betroffenen Branchen, etwa Gastronomie und Hotellerie. Eine ungleiche Behandlung wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Einige Handelsunternehmen haben dem Handelsverband gegenüber bereits ebenfalls angekündigt, Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu erwägen.

Rechts- und Wirtschaftsexperten rechnen mit einer neuerlichen Flut an Rechtsverfahren gegen die Republik Österreich im Zusammenhang mit dem zweiten “Lockdown”. Grund dafür ist der neuerliche massive Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, vom Einzelnen bis hin zur Wirtschaft.

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