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Während Hartz-IV-Bezieher für Gewaltdelikte nur zu geringen Beträgen verurteilt werden können, muss ein 70-jähriger Jurist für ein Facebook-Posting tief in die Tasche greifen.

12. Dezember 2020 / 15:13 Uhr

Skandalurteil: 70-Jähriger fasst 13.000 Euro Strafe für Migrationskritik aus

Ein 70 Jahre alter Mann wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Der Jurist hatte zuvor auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite ein Bild eines Flüchtlingsstroms geteilt und darüber kommentiert:

Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muss aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.

Der Rentner äußerte sich vor Gericht nicht, plädierte aber auf Freispruch. Sein Strafverteidiger kritisierte die Auslegung der Staatsanwaltschaft und berief sich auf das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung.

“Schutzbedürftige Gruppe verächtlich gemacht”

Die Staatsanwaltschaft sah dies naturgemäß anders und begründete die Anklage damit, dass der Mann durch sein Posting eine schutzbedürftige Gruppe verächtlich gemacht und dabei ganze eindeutig ein Werturteil gefällt habe. Die Intention des Mannes sei zudem “völlig eindeutig” gewesen.

Das Gericht folgte der Argumentation und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessetzen à 100 Euro für Meinungsäußerung des 70-Jährigen.

Enorm hohe Geldstrafe für “Meinungsdelikt”

Eine absurd hohe Summe, wenn man bedenkt, dass Migranten in der jüngsten Vergangenheit für brutale Gewalttaten gegen Leib und Leben mit Beträgen von nur wenigen Euro pro Tag weggekommen sind. Dies auch deshalb, weil sich die Tagessätze vom mutmaßlichen Einkommen des Verurteilten berechnen, ein weiteres Indiz dafür, dass sich ehrliche Arbeit bis ins Rentenalter in Deutschland nicht lohnt und im besten Fall noch bestraft wird.

Laut einem Bericht der Jungen Freiheit dürfte der Beschuldigte sich nicht geschlagen geben und hat noch am Tag des Schuldspruchs Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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