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ÖVP und SPÖ stehen unter Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung.

12. Juli 2019 / 17:35 Uhr

Illegale Parteienfinanzierung: Rechnungshof klagt ÖVP und SPÖ

Da hatte der damalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache vor zwei Jahren bei seinem Ibiza-Urlaub unter Alkoholeinfluss von Parteispenden phantasiert. In der Realität gab es nichts von alledem – bei der FPÖ. Sehr wohl aber bei den Systemparteien ÖVP und SPÖ.

Im Zuge der Aufarbeitung des „Ibiza-Videos“ befasste sich nun der Rechnungshof mit den Spendenpraktiken der Parteien – und wurde bei den seinerzeitigen Koalitionsparteien fündig. Konkret geht es um Spendengelder, die über Vereine und Verbände in die jeweilige Parteikassa gespült wurden. Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass der Rechnungshof Anzeige beim Parteiensenat im Kanzleramt erstattete.

Die Abkassierer unter den Parteien

Sofort sprangen die Neos an und warfen den beiden Parteien vor, „den Hals nicht voll zu bekommen“. Sie würden deshalb versuchen, „mittels Vereinen und anderen Umgehungskonstruktionen ihre Finanzen zu verschleiern“.

Die Neos hingegen stehen zu ihren üppigen Spenden. Laut Rechnungshof hat allein Hans Peter Haselsteiner, der Chef des Baukonzerns Strabag, bereits mehr als zwei Millionen Euro den Neos zukommen lassen. 2017 kamen die damals gerade vier Jahre im Nationalrat vertretenen Neos auf Parteispenden in der Höhe von 1,15 Millionen Euro. Damit lagen sie nur knapp hinter der damaligen Kanzlerpartei SPÖ mit 1,34 Millionen Euro. Den Vogel schoss die Partei von Sebastian Kurz ab. Die ÖVP erhielt sage und schreibe 4,42 Millionen Euro an Spendengeldern! Weit abgeschlagen übrigens die FPÖ mit 0,04 Millionen Euro. Das ist gerade mal ein Achtel dessen, was die Liste Pilz an Spendengeldern einnahm, und weniger als ein Hundertstel der ÖVP!

13 Millionen Euro für Sebastian Kurz

Die ÖVP hat im Nationalratswahlkampf vor zwei Jahren fast 13 Millionen Euro ausgegeben, um Kanzler Sebastian Kurz „zu machen“. Irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Erlaubt waren übrigens nur sieben Millionen. Kurz „gönnte“ sich also fast das Doppelte. Jetzt droht ihm und seiner Partei eine Strafe von bis zu einer Million Euro.

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