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Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne, Bild) und SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser geben sich gegenseitig die Schuld an den “jenseitigen Strafbestimmungen” im Corona-Verordnungs-Wirrwarr.

27. Dezember 2020 / 11:22 Uhr

Corona-Infizierte wie Aussätzige: Wie kann man Menschen zwingen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen?

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigt auch zu Weihnachten wenig Herz. Kraft seiner Corona-Verordnung werden Menschen gezwungen, ihre Liebsten auf die Straße zu setzen.

300 Euro Bußgeld

Wie berichtet, gibt es Riesenaufregung wegen Strafverfügungen in Kärnten, weil Personen trotz positivem Corona-Test mit ihren Lebensgefährten weiter zusammenleben. Einer der Betroffenen ist Gerd P., der jetzt 300 Euro Bußgeld zahlen soll.

Heftige Kritik der Landespolitiker

Nach heftiger Kritik an dieser Verordnung durch den Kärntner FPÖ-Chef Gernot Darmann, der meinte, dass diese „absurden Strafen“ sofort für nichtig erklärt werden müssten, forderte selbst SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser vom Bund, solche Strafbescheide „vorerst auszusetzen“.

Allerdings blieb Anschober hart und richtete Kaiser via APA aus, dass er seine Haltung „nicht nachvollziehen“ könne. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Kontaktpersonennachverfolgung seien „eindeutig“.

Anschober spielt Ball an Kaiser zurück

Aber es wäre nicht Anschober, würde er den Ball nicht zurück nach Kärnten spielen. So meinte ein Ressortsprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber der APA:

Es handelt sich dabei allerdings nur um Empfehlungen. Hier liegt die Kompetenz ganz klar bei den Ländern und den Bezirksverwaltungsbehörden. Diese entscheiden im Einzelfall und können hier – falls notwendig – auch zusätzliche Vorgaben tätigen.

Kaiser: “Jenseitige Strafbestimmungen gefährden Vertrauen”

Kaiser aber blieb bei seiner Argumentation und legte in einer Aussendung des Landespressedienstes am Samstag nach:

Das Land Kärnten hat hier keinerlei Handhabe, die Verantwortung dafür liegt einzig und allein beim Bund, der jetzt gefordert ist.

Er, Kaiser, gehe davon aus, dass in diesem Zusammenhang bisher verhängte Strafen nicht rechtsgültig werden. Es sei bedauerlich, dass mit solchen jenseitigen Strafbestimmungen das Vertrauen der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gefährdet werde.

“Kleiner Mann” wird zur Kasse gebeten

Die Bürger können sich nur wundern, dass selbst Politiker, in diesem Fall Anschober und Kaiser, Verordnungen unterschiedlich auffassen. Wie soll sich dann der „kleine Mann“, der bei Vergehen zur Kasse gebeten wird, mit diesem Wirrwarr an Corona-Bestimmungen noch auskennen?

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