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Innenminister Nehammer im Machtrausch: Corona-Demos sollen vorab verboten werden, wenn es im Internet dazu strafrechtlich relevante Postings gab! Ein Spaziergang in Kärnten wurde bereits behördlich untersagt.

8. Jänner 2021 / 09:13 Uhr

Angriff auf Demonstrationsrecht: Nehammer will Corona-Demos künftig wegen Postings in sozialen Medien verbieten!

Innenminister Karl Nehammer lässt seinen skandalösen Drohungen gegen die österreichweit friedlich stattfindenden Corona-Demonstrationen nun Taten folgen. Und diese sind ein offener Angriff auf Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit, denn die neue Richtlinie für Demonstrationen sieht die Möglichkeit der Verbote dieser vor, wenn es bereits im Internet “dem Strafrecht zuwiderlaufende Postings” dazu gibt. Die tatsächliche Rechtmäßigkeit einer solchen Richtlinie ist mehr als unklar und umstritten.

“Verbales Eskalationspotenzial” als Verbotsgrund

Ein Dorn im Auge des Innenministers ist unter anderem die stetig steigende Anzahl an Teilnehmern, die sich gegen die schwarz-grünen Regierungsmaßnahmen auf die Straße trauen, wie er selbst zugeben muss. Es dürfe nämlich nicht sein, dass “die gemeldete Teilnehmerzahl oftmals bei weitem überstiegen wird”.

Als Übeltäter macht der ÖVP-Minister die sozialen Netzwerke aus, die man stärker überwachen möchte. Zudem sollen dem Strafrecht zuwiderlaufende Postings entsprechend in die Beurteilung mit einfließen, ob eine Demonstration behördlich untersagt wird oder nicht. “Das verbale Eskalationspotenzial ist ein entscheidender Faktor bei der Untersagung einer Versammlung”, heißt es in dem Papier. Wer solche Postings im Eilverfahren auf strafrechtlich relevante Inhalte überprüfen soll und ob dies auch für anonyme Postings gilt ist unklar. Kritiker vermuten jedenfalls eine weitere Kriminalisierung von Unmutsäußerungen gegenüber der Regierung.

Corona-Spaziergang in Villach verboten

In Kärnten dürften die Drohungen Nehammers in Richtung der Corona-Demonstranten schon gefruchtet haben. Denn ein “Schweigemarsch” gegen die Corona-Politik wurde kurzerhand behördlich untersagt. Somit wurde zum ersten Mal eine Corona-Demo in Österreich verboten. Die Begründung der Landespolizeidirektion Kärnten für das Verbot: Es käme zu einer “allgemeinen Gesundheitsgefährdung durch Nichteinhaltung der 2. Covid-Notmaßnahmenverordnungen (Mindestabstand, MNS)”. Man habe nämlich bei einem Schweigemarsch am 3. Jänner massiv gegen die Verordnung verstoßen. Unzensuriert erhielt das Behördenschreiben und veröffentlicht es hier:

In den sozialen Medien zeigt man sich dennoch unbeeindruckt vom Vorgehen der Behörden und den Repressionen. Man werde weiter von seinem Recht auf Demonstration und Versammlungsfreiheit gebrauch machen. Insbesondere am 16. Jänner in Wien, wo um 14 Uhr am Heldenplatz eine Groß-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung stattfinden wird.

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