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18. Mai 2012 / 18:01 Uhr

Ein Abgeordneter in Uniform ist kein Abgeordneter

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek beschlossen. Ihm wird vorgeworfen, durch den Besuch des WKR-Balls in Bundesheer-Uniform gegen einen Erlass von Verteidigungsminister Norbert Darabos verstoßen zu haben. Das Parlament hat festgestellt, dass der Besuch in keinem Zusammenhang zu Podgorscheks Abgeordneten-Tätigkeit besteht. Das ist angesichts der Sachlage bemerkenswert.

 

Warum Offiziere am WKR-Ball heuer erstmals keine Uniform tragen durften, konnte Darabos bis heute nicht stichhaltig begründen. Einerseits interpretierte er den WKR-Ball – faktenwidrig – als FPÖ-Veranstaltung, andererseits hat er kein Problem damit, wenn Soldaten ihre Uniform zu schwarzen oder roten Bällen ausführen. Da darf selbst die Militärmusik aufspielen.

 

Auch Elmar Podgorschek verstand den Sinn dieser Anweisung nicht – und widersetzte sich daher. Jetzt soll er bestraft werden. Nachdem sein Ansuchen vom 26. Jänner an das Militärkommando Oberösterreich, beim WKR-Ball „als Mitglied des Landesverteidigungsausschusses meine Verbundenheit zum Österreichischen Bundesheer“ zu dokumentieren, abschlägig beantwortet wurde, hielt Podgorschek in einem weiterem Schreiben am Tag des Balles folgendes fest:

Diese Anordnung des BM Mag. Darabos stellt für mich einen politischen Willkürakt dar, dem aus mehreren Gründen jede Grundlage fehlt. Allein aus der Antwort von Frau BM Mikl-Leitner (auf eine parlamentarische Anfrage, Anm.) ist ersichtlich, dass es sich bei den Vorwürfen gegen die Veranstaltung um eine politische Bewertung handelt und der Begriff „Rechtsextremismus“ in der österreichischen Rechtsordnung fremd ist.
Seit Jahrzehnten ist es üblich, dass sich Soldaten bei couleurstudentischen Veranstaltungen in Uniform aufhalten.
Es ist auch eindeutig erwiesen, dass es sich um keine parteipolitische Veranstaltung handelt, da immer wieder Vertreter aller politischen Parteien an derartigen Festen teilnehmen. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, dass ich als Mitglied des Landesverteidigungsausschusses durch das Tragen der Uniform beine Verbundenheit zum ÖBH bekunde.

Podgrschek besuchte Ball in seiner Abgeordnetenfunktion

 

Podgorschek besuchte den Ball also als Abgeordneter und Mitglied des Landesverteidigungsausschusses, wurde dort von der Polizei überprüft (die angeblich dazu gar keinen Auftrag hatte) und soll nun ein Verwaltungsstrafverfahren bekommen. Denn die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen meinen, Podgorschek wäre gar nicht als Abgeordneter dort gewesen, sondern als Privatmann – ohne jeden politischen Zusammenhang eben.

 

Podgorschek selbst freut sich auf das Verfahren und beabsichtigt, den zu erwartenden Strafbescheid zu bekämpfen – so lange, bis die Rechtswidrigkeit der Darabos-Weisung festgestellt wird. Das wäre beim glücklosen Minister nicht das erste Mal, man denke nur an die Absetzung von Generalstabs-Chef Entacher.

 

Immunität für Grüne, aber nicht für Blaue und Orange

 

Dass Rot, Schwarz und Grün Podgorschek durch die Auslieferung Gelegenheit geben, den Darabos-Erlass zu bekämpfen, ist nicht nur eine politische Dummheit, sondern einmal mehr ein grober Missbrauch des Immunitätsrechtes. Gegenüber manchen Oppositionsparteien nimmt man es jedoch schon seit Jahren nicht allzu genau, wie die Statistik zeigt. In dieser seit 2008 laufenden Legislaturperiode wurden zehn von elf Freiheitlichen ausgeliefert sowie 13 von 14 BZÖ-Mandataren. Die Grünen hingegen stehen unter besonderem Schutz. Was sie tun, ist offenbar permanent hochpolitisch, denn von 13 Auslieferungsbegehren wurden nur 3 positiv beschieden. Bereits dreimal betraf es den selbsternannten Aufdecker Peter Pilz, der jedes Mal unbehelligt blieb.

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