
“Normale” Häftlinge in Berlins Justizvollzugsanstalten (im Bild die JVA Tegel) werden einem Corona-Zwangstest unterzogen – Schubhäftlinge hingegen können einen solchen ablehnen und damit ihre Abschiebung unterlaufen.
Foto: Olaf Meister / wikimedia.org (CC-BY-SA-3.0)Berlin 13. Jänner 2021 / 19:30
Beim Zwangstesten sind in Berlin nicht alle Häftlinge gleich
In der BRD-Hauptstadt Berlin leidet die Bevölkerung unter dem Virus und unter den wirtschaftlichen Folgen des “Lockdown”, dessen Regelungen für alle gelten. Für alle? Nein, für eine von den Politikern priviligierte Gruppe von Menschen scheinen die Regeln nicht zu gelten. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch brachte es in ihren E-Mail-Newsletter auf den Punkt: “Angeklagte werden in Berlin auf Corona zwangsgetestet – aber Abschiebe-Häftlinge nicht.”
Eine völlig absurde Regelung
Die Bild-Zeitung nannte das “absurd”, zumal auf diese Weise ein Gefährder nicht abgeschoben werden konnte. Stattdessen kam er wieder auf freien Fuß, weil er zuvor einen Corona-Test verweigert hatte. In Berlin sind anscheinend alle Menschen gleich, aber manche sind, frei nach George Orwells “Farm der Tiere”, scheinbar gleicher.
Laut der Bild erklärte Polizeipräsidentin Barbara Slowik dazu gestern, Dienstag, im Innenausschuss:
Dem Gericht konnte nicht dargelegt werden, dass das Beschleunigungsgebot gewahrt wurde, da die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung eines ausreisebedingenen PCR-Tests zum Nachweis von Corona-Viren unterlassen wurde.
Polizei kannte eigene Kompetenzen nicht
Heißt im Klartext: Für das Gericht wäre ein rascher Zwangstest des Schüblings legitim gewesen. Die Polizei allerdings glaubte, einen solchen nur mittels eines vorher eingeholten Gerichtsbeschlusses durchführen zu können und kniff. Daraufhin wurde die Haftverlängerung für den Litauer abgelehnt, der mittlerweile fröhlich untertauchen konnte…

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