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Das korrekte Tragen von FFP2-Masken muss geschult werden. Zudem muss der gesundheitliche Zustand der Arbeitnehmer vorher evaluiert werden. Ob dies bei der Tragepflicht nun überall geschehen wird, darf bezweifelt werden.

18. Jänner 2021 / 10:26 Uhr

Massive Expertenkritik: Allgemeine FFP2-Maskenpflicht mit Arbeitsrecht und allgemeiner Gesundheit kaum vereinbar

Die von der schwarz-grünen Bundesregierung quasi über Nacht eingeführte Pflicht des Tragens von sogenannten FFP2-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel ist aus gesundheitlicher sowie aus arbeitsrechtlicher Sicht äußerst bedenklich, wahrscheinlich auch in vielen Fällen gesetzeswidrig, wie zahlreiche Experten nun kritisieren. Denn die Masken bergen ein enormes gesundheitliches Risiko, was wiederum mit dem Arbeitsrecht nicht in Einklang zu bringen ist.

Korrektes Tragen von FFP2-Masken erfordert große Expertise

So kritisierte in Deutschland Johannes Knobloch, Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die FFP2-Maskenpflicht in Bayern. Die Lage könne sogar durch das verpflichtende Tragen verschlimmert werden, weil sich die Menschen in einer falschen Sicherheit wiegen und größtenteils die Masken falsch aufsetzen würden. FFP2-Masken kommen aus dem Arbeitsschutz und seien nicht für Laien gedacht. “Wenn sie nicht absolut dicht aufgesetzt wird, wirkt sie nicht besser als eine einfache Einwegmaske”, so Knobloch.

Ähnlich sieht das Walter Popp, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Er meint, dass das richtige Tragen der Maske eine individuelle Schulung voraussetze. Werde sie nicht richtig getragen, schütze sie auch nicht.

Wer macht Gesundheits-Check und Schulung bei Arbeitnehmern?

Fraglich ist die Tragepflicht zudem in Hinblick auf das österreichische Arbeitnehmerschutzgesetz sowie das Arbeitsinspektionsgesetz. Denn Arbeitgeber müssen laut Arbeitsinspektion bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beim Tragen von Atemschutzgeräten folgende Einflüsse auf die Arbeitnehmer berücksichtigen:

  • Körperliche Belastung
  • Tragedauer pro Arbeitseinsatz
  • Anzahl der Arbeitseinsätze pro Arbeitsschicht
  • Länge von Pausen zwischen den Arbeitseinsätzen
  • Belastende Einflüsse der Arbeitsumgebung wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme

Weiters müssen Arbeitgeber auch eine Evaluierung durchführen. Dazu heißt es:

Die Belastung des Organismus durch den erhöhten Atemwiderstand beim Tragen von FFP ist von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu ermitteln, zu beurteilen und dagegen Maßnahmen zu setzen (§ 4 ASchG).

Ebenso sind Schulungen und Übungen zum korrekten Tragen vorgesehen:

ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass die ArbeitnehmerInnen im An- und Ablegen der Atemschutzgeräte und in der Funktionskontrolle geschult werden.

Über das An- und Ablegen von Atemschutzgeräten sind Übungen im Abstand von maximal sechs Monaten durchzuführen. Bei diesen Übungen ist die Unterweisung über die Funktionskontrolle zu wiederholen.

Ob dies alle Arbeitgeber einhalten werden, darf bezweifelt werden. Ebenso wie die Frage, wer die Bürger schult und letztlich für jeden einzelnen Träger evaluiert, ob er gesundheitlich in der Lage ist, die FFP2-Maske überhaupt zu tragen.

Nur FFP3-Masken schützen wirklich vor Viren

Hinzu kommt, dass nahezu alle europäischen Hersteller von FFP-Masken darauf hinweisen, dass FFP2-Masken keinen ausreichenden Schutz vor Viren bieten. Nur FFP3-Masken bieten diesen Schutz, diese können aber wegen der gesundheitlichen Risiken nur sehr kurz getragen werden. So heißt es beim Hersteller Moldex:

Die Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Benutzung von Atemschutz DGUV 112-190 sieht für den Umgang mit Viren FFP3-Masken vor. Diese Regel bezieht sich auf normale Arbeitsplatzsituationen.

Das Unternehmen Wero schreibt in einer Bedienungsanleitung:

Die deutsche Apotheker-Zeitung schreibt ähnliches:

Das Influenzavirus ist hochinfektiös, nur zwei Viren werden benötigt, um eine Infektion auszulösen. Vor diesem Hintergrund bietet bei Vorliegen einer Gefährdung eine FFP3-Atemschutzmaske den bestmöglichen Schutz.

Die “Lungenärzte im Netz” weisen ebenfalls auf ihrer Homepage auf die Untauglichkeit einer FFP-Maske im Alltag hin:

Im Zuge der Sars-Epidemie 2002/2003 haben einige Studien für sogenannte Filterpartikelmasken (FFP3-Masken) einen schützenden Effekt nahelegen wollen. Das waren aber keine normalen Masken, wie man sie in Asien auf der Straße sieht oder bei uns im OP, sondern spezielle Feinpartikelmasken, die für den Alltag kaum praktikabel sind, weil man damit nicht lange herumlaufen kann. „Natürlich schützt eine FFP3-Maske besser, aber auch einfache Mundschutzmodelle können Viren abfangen, vorausgesetzt dass sie dicht schließen“, ergänzt Prof. Dieter Köhler, ehemaliger Ärztlicher Direktor der Lungenklinik Kloster Grafschaft in Schmallenberg.

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