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FFP2-Maske Lehrer

Personen, die keine FFP2-Maske tragen, wird künftig bei Billa offenbar der Zutritt verweigert, so der Händler via E-Mail-Auskunft.

25. Jänner 2021 / 22:41 Uhr

“Blockwart-Mentalität”: Will Billa “Maskenverweigerern” Zutritt verweigern und Atteste prüfen?

“Es ist eine regelrechte Blockwart-Mentalität, die sich in unserem Land breit macht”, so die Kritik einer Bürgerin an den neuesten Vorgaben der schwarz-grünen Bundesregierung in punkto FFP2-Maskenpflicht und deren Umsetzung bei Lebensmittelhändlern. Denn viele Menschen wollen oder können diese Arbeitsmasken (!) nicht tragen, schon alleine um ihrer Gesundheit willen. Doch das interessiert anscheinend so manchen Händler nicht.

Billa will keinen Zugang gewähren

Viele erboste, aber auch besorgte Bürger kontaktieren derzeit die Lebensmittelhändler in Österreich, um sich nach der FFP2-Maskenpflicht und der Handhabe durch sie zu erkundigen. Laut neuer Chaos-Verordnung aus dem Gesundheitsressort von Rudolf Anschober (Grüne), gibt es ja diverse Gründe, vom Tragen der FFP2-Masken abzusehen, etwa gesundheitliche oder finanzielle (§ 15).

Das hindert den Lebensmittelhändler Billa (Rewe) allerdings nicht, diese Menschen anscheinend pauschal zu diskriminieren. So ist es zumindest einer Auskunft via E-Mail zu entnehmen, die uns eine Leserin zugesandt hat. Dort steht unter anderem als Argument für den Schutz der Mitarbeiter geschrieben:

[…] Personen, die der geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Verkaufsräumen des Einzelhandels nicht nachkommen, können wir daher keinen Zutritt gewähren. […]

Das würde im Umkehrschluss jedoch bedeuten, dass Menschen ohne FFP2-Masken (die derzeit geltende Pflicht), nicht bei Billa einkaufen dürfen, was wiederum einer Gesetzwidrigkeit gleichkommt.

Maskenbefreite müssen Atteste vorweisen

Ebenso betont Billa in dem Schreiben, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind, eine ärztliche Bestätigung dafür mitzuführen haben und diese “auf Nachfrage vorweisen” müssen. Damit würde sich Billa erneut über geltendes Recht stellen, da ärtzliche Atteste, wenn überhaupt, nur der Polizei und Gesundheitsbehörden vorgewiesen werden müssen.

SPAR kontrolliert keine Kunden

Ganz anders die Handhabe der ohnehin angespannten Situation beim Lebensmittelhändler SPAR. Dort betont man richtigerweise gegenüber den Kunden, dass die Mitarbeiter keine Kontrollorgane sind und auch niemandem, der keine Maske trägt, den Zutritt verweigern werden:

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