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Demo Wien 31. 1. 2020

Weil er bei einer Demo in Wien auf einem Video ohne Maske gesehen wurde, stellte die Bildungsdirektion einen Volksschuldirektor dienstfrei.

2. Feber 2021 / 21:08 Uhr

Wie in einem Spitzelstaat: Schuldirektor nahm an Corona-Demo teil, nun verlor er Arbeit

Im Bezirk Grieskirchen in Oberösterreich ist ein Volksschuldirektor supendiert worden, weil er bei der Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung am 31. Jänner in Wien keine Maske trug. Ein Video, auf dem der Lehrer erkannt wurde, brachte die Sache ins Rollen. Der Direktor, Michael K., wurde von der Schulbehörde dienstfrei gestellt – auch, weil er in der Schule keine Maske tragen soll.

In einem offenen Brief an die Eltern, aus der die Lokalzeitung Tips zitiert, verteidigt der Direktor sein Tun:

Ich kann doch nicht gegen eine Maskenpflicht demonstrieren und dann brav eine aufsetzen. Das müsste aber jeder einsehen, dass dies ein Widerspruch wäre.

Zum Wohle der Kinder gehandelt

Weiters betonte Michael K., dass er zum Wohle der Kinder und der Schule gehandelt habe. Im Brief stellt er klar, das Virus nicht leugnen zu wollen, doch habe er eine kritische Einstellung zur Corona-Thematik. Sein Hauptgrund für die Teilnahme an der Demo sei aber gewesen, dass er nicht einsehen wolle, was in Corona-Zeiten mit den Schulen und Kindern gemacht werde. Er sagt:

Die teilweise existentiellen Krisen, die der Lockdown bei Kindern und Jugendlichen hervorruft, erlebe ich selbst sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld. Es war mir einfach ein Anliegen, auf diesen in der Öffentlichkeit bislang viel zu wenig beachteten Umstand hinzuweisen. Deshalb habe ich mich – übrigens erstmals in meinem Leben – dazu entschlossen, in meiner Freizeit an einer friedlichen Demonstration teilzunehmen.

Verletzung der Dienstpflicht

Tips holte sich auch eine Stellungnahme der oberösterreichischen Bildungsdirektion ein, die dazu sagt:

Aktuell wird dieser Fall in der Dienstrechtsabteilung der Bildungsdirektion OÖ geprüft. (…) Weder für Landes- noch Bundeslehrer gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch ein ärztliches Attest. Lehrpersonen sowie Schulleiterinnen und Schulleiter müssen am Schulstandort eine Maske tragen, ansonsten liegt eine Verletzung der Dienstpflicht vor.

EU rät von Maskenpflicht ab

Dass dieser Fall ausgerechnet zu einem Zeitpunkt auftaucht, in der die EU von einer FFP2-Maskenpflicht abrät, ist ein kurioses Detail am Rande. Denn die EU-Agentur ECDC hält FFP2-Masken für wenig sinnvoll und verweist auf Kosten und Nachteile. Auch andere europäische Staaten verzichten aus wissenschaftlichen Gründen auf diese Maßnahme. Das berichtet die Presse heute, Dienstag.

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