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Ausländer profitieren von der österreichischen Familienbeihilfe auch dann, wenn das Kind nicht in Österreich wohnt und der Elternteil in Österreich nicht arbeitet.

15. Feber 2021 / 23:20 Uhr

Trotz Krise: 187 Millionen Euro an „Kindergeld“ ins Ausland bezahlt

Durch die überzogenen Maßnahmen von Schwarz-Grün wurden unzählige Menschen in die Arbeitslosigkeit getrieben. Umgekehrt hat Österreich im Jahr 2020 mehr als 187 Millionen Euro an Familienleistungen für rund 132.000 Kinder bezahlt, die nicht einmal in Österreich wohnhaft waren. Zuständig sind die beiden schwarzen Minister Gernot Blümel (Finanzen) und Susanne Raab (Familie) samt der EU.

Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld oder Kinderbonus: Alles Leistungen, die Österreich auch an Kinder bezahlen durfte, die im Ausland wohnhaft sind. Gemeint sind die EU- und EWR-Staaten samt der Schweiz. Für Drittstaaten gelten die Regeln nicht. In der Summe nicht inkludiert ist das Kinderbetreuungsgeld, für das auch noch zahlreiche Millionen ins Ausland geflossen sein dürften. Die Daten wurden aufgrund einer Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber bekannt.

Ungarn profitierte auf Kosten Österreichs

Für genau 26.841 Kinder hat Österreich seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlt. Die stolze Summe: 47.948.925,58 Euro. Gleich ein Viertel davon ging an 8.883 in Ungarn wohnhafte Kinder. Exakt 13.979.494,88 Euro wanderten aus Österreich in die Kassen ungarischer Familien. Umgekehrt lacht sich die ungarische Regierung ins Fäustchen. Während Rot-Weiß-Rot seine Millionen überwies, musste Rot-Weiß-Grün keinen einzigen Cent für die 8.883 in Ungarn wohnhaften Kinder bezahlen. Und da konnte sich Ungarn einige Millionen ersparen, wenngleich der Staat weitaus niedrigere Summen auszahlt als Österreich. Dazu der Vergleich.

Monatliche Beträge des Kindergelds (Családi pótlék) in ungarischen Forint (HUF):

1 Kind in der Familie: HUF 12.200 (€ 34);

1 Kind von Alleinerziehenden: HUF 13.700 (€38);

2 Kinder in der Familie: HUF 13.300 (€ 37) pro Kind;

2 Kinder von Alleinerziehenden: HUF 14.800 (€ 41) pro Kind;

3 oder mehr Kinder in der Familie: HUF 16.000 (€ 45) pro Kind;

3 oder mehr Kinder von Alleinerziehenden: HUF 17.000 (€ 48) pro Kind;

behindertes Kind in der Familie: HUF 23.300 (€65);

behindertes Kind von Alleinerziehenden: HUF 25.900 (€ 73);

behindertes Kind alter als 18 Jahre: HUF 20.300 (€ 57);

Kind im Pflegeheim/bei Pflegeeltern: HUF 14.800 (€ 41).

Bekanntlich hat Österreich seine Familienleistungen indexiert. Über die „Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung“ lassen sich die entsprechenden Leistungen abrufen. Eine übersichtliche Darstellung gibt es auf einer Seite des Familienministeriums.

Ungarn ersparte sich mindestens 3,6 Millionen Euro

Mindestens 98 Euro bezahlt Österreich an Kinder in Ungarn monatlich, während Ungarn nur mindestens 34 Euro für ein Kind monatlich bezahlen muss, sofern der Staat vorrangig zuständig ist. Bei 8.883 Kindern war das eben nicht der Fall, weshalb Österreich voll zahlen musste. Somit hat sich Ungarn mindestens 3,6 Millionen Euro an Kosten gespart, die der Staat nicht für seine dort wohnhaften Kinder bezahlen musste.

War Ungarn vorrangig zuständig, so musste Österreich aufgrund seiner hohen Familienleistungen eine hohe Differenzzahlung überweisen. Die indexierten Familienleistungen abzüglich der Familienleistungen, die Ungarn bezahlt hat.

Genaue Summen konnte das Familienministerium nicht nennen, da das IT-System FABIAN, über das unzensuriert unlängst berichtet hat, noch immer nicht einsatzbereit ist.

Vorrangig und nachrangig zuständig

Der eine oder andere Leser wird jetzt die Frage stellen, wann ein Staat überhaupt vorrangig zuständig ist und wann die Familienbeihilfe in voller Höhe zu bezahlen ist bzw. was unter der Differenzzahlung zu verstehen ist.

Wohnt ein Kind in einem EU-Staat und ist aber einer der Eltern in einem anderen EU-Staat erwerbstätig, dann hat dieser Elternteil Anspruch auf die Familienleistungen dieses Staats, als ob das Kind in diesem Staat leben würde. Klingt dumm – und ist es auch. Jener Staat, in dem ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist vorrangig zuständig. Er bezahlt die Familienleistungen in voller Höhe. Hat der Staat, in dem das Kind lebt, eine höhere Familienleistung als der vorrangig zuständige Staat, muss dieser Staat seine Familienleistungen bezahlen und zwar abzüglich jener Summe, die der vorrangig zuständige Staat bezahlen musste. Das ist dann die Differenzzahlung.

Arbeitet aber auch der andere Elternteil, der mit dem Kind im selben Staat lebt, dann ändert sich die Zuständigkeit. In diesem Fall muss jener Staat, in dem das Kind wohnt, seine Familienleistungen in voller Höhe bezahlen. Ist diese niedriger als die Leistung des nachrangig zuständigen Staats, dann muss dieser eine Differenzzahlung überweisen, also seine Familienleistung abzüglich jener Summe, die der vorrangig zuständige Staat bezahlen musste.

Die „Idioten Europas“

Staaten, die gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedrige Familienleistungen haben – dazu zählen auch Polen und Rumänien – werden grundsätzlich kaum zur Kassa gebeten, während Staaten wie Österreich, Deutschland oder Luxemburg mit ihren hohen Beträgen faktisch immer blechen müssen. Entweder die Familienbeihilfen in voller Höhe, oder hohe Differenzzahlungen auf die niedrigeren Familienleistungen der vorrangig zuständigen Staaten. Staaten mit hohen Familienleistungen sind faktisch die „Idioten Europas“, die ihr Geld massenhaft ins Ausland bezahlen müssen.

Dazu kommt, dass viele Staaten einkommensabhängige Familienleistungen haben. Ist das Einkommen der Eltern zu hoch, bezahlt der Staat überhaupt nichts. Für Österreich heißt das aber, dass die Differenzzahlung aufgrund nachrangiger Zuständigkeit der vollen Höhe seiner Familienleistungen entspricht. Und auch da konnten vom Ministerium keine Daten genannt werden.

Jetzt könnten Kritiker meinen, dass doch auch Österreich profitiert, wenn ein Elternteil etwa in Deutschland arbeitet und der andere Elternteil in Österreich nicht arbeitet. Allerdings ist es auch hier den Ministerien nicht möglich, Daten zu nennen. Bekannt ist lediglich, dass an rund 4.600 in Österreich wohnhafte Kinder die sogenannte Ausgleichszahlung bezahlt wurde (also österreichische Familienbeihilfe abzüglich der Familienbeihilfe des vorrangig zuständigen Staats, wenn das Kind nicht im Ausland, sondern in Österreich wohnhaft ist). Interessanterweise konnten die genauen Beträge genannt werden, die Österreich bezahlen musste, nämlich 5.583.810,84 Euro für das Jahr 2020. Im Durchschnitt 100 Euro monatlich pro Kind, was faktisch ohnehin der österreichischen Familienbeihilfe in voller Höhe entspricht.

Nicht durchdachte EU-Gesetze

Die aktuellen EU-Gesetze sind insofern auch besonders dumm, weil sie folgende Konstellation zulassen: Ein Ausländer ist in Österreich ansässig und arbeitet nicht. Sein Kind lebt in einem anderen Staat, wo der andere Elternteil erwerbstätig ist. Hat dieser Staat eine niedrigere Familienleistung als Österreich, muss auch in diesem Fall eine Differenzzahlung überwiesen werden, obwohl in Österreich nicht gearbeitet wird. Nur wenn beide Eltern nicht arbeiten würden, müsste Österreich nichts bezahlen.

Dies insofern, weil der Wortlaut der EU-Gesetze geändert wurde. War einst von „Arbeitnehmern“ die Rede, die Anspruch auf Familienleistungen haben, so wurde dieser Begriff durch die „Person“ ersetzt, wobei die Folgen nicht bedacht wurden. Zwar gab es in der alten Verordnung neben den Arbeitnehmern auch eine Regelung für „Arbeitslose“. Allerdings hatte ein Arbeitsloser nur Anspruch auf Familienleistungen des Staats, solange er Leistungen bei Arbeitslosigkeit (wie eben in Österreich das Arbeitslosengeld, das minimal 20 Wochen und maximal 52 Wochen bezahlt wird) bezog.

Die österreichische Familienbeihilfe ist übrigens beitragsunabhängig und daher eine Leistung, für die keine Erwerbstätigkeit verlangt wird. In diesem Zusammenhang muss man bei den EU-Gesetzen von einer Diskriminierung sprechen, wenn es auf der einen Seite Eltern gibt, die eine Familienleistung erhalten, auch dann, wenn keiner von ihnen arbeitet, während andere Eltern die gleiche Leistung erst erhalten, wenn einer der Eltern arbeitet.

Die EU-Gesetze sind einfach nur abstrus und widersprüchlich. Offensichtlich dürfte das aber niemanden stören. Österreich bezahlt daher weiter hunderte Millionen Euro an Kinder ins Ausland – Jahr für Jahr. Wir ham’s ja, anscheinend.

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