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Johannes Rauch / Rechnungshof

Johannes Rauch von den Grünen ist mittlerweile der dritte Gesundheitsminister, der das Krisenmanagement der “Pandemie” laut Rechnungshof (Bild) bis heute nicht in den Griff bekam.

3. Juni 2022 / 11:20 Uhr

Covid-19-„Pandemie“: Rechnungshof stellt Versagen des Gesundheitsministers fest

Passend zum nahenden Schulschluss stellte der Rechnungshof (RH) der schwarz-grünen Bundesregierung bezüglich Covid-19-„Pandemie“ ein Zeugnis aus. „Fünf, setzen!“ könnte man zusammenfassend sagen, wäre der RH-Bericht über das bis heute „ungelöste Krisenmanagement“ nicht noch viel dramatischer.
Vernichtende Kritik
Der Bund hätte die im Pandemie-Fall notwendigen organisatorischen Strukturen und personellen Grundvoraussetzungen nicht sichergestellt. Zu diesem Schluss kommen die Prüfer des Rechnungshofes in ihrem heute, Freitag, veröffentlichten Bericht „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie“. Der Gesundheitsminister sei als oberstes Organ für das Pandemie-Management zuständig. Zwischen Bund und Ländern wäre jedoch oftmals unklar gewesen, wer welche Verantwortung zu tragen gehabt habe. Zu unkoordiniertem Handeln sei es zudem auch auf Bundesebene gekommen, so die vernichtende Kritik des Rechnungshofes.
Unklare Verantwortlichkeit
Im RH-Bericht wird nicht nur aufgezeigt, dass die seit Ausbruch der „Pandemie“ gemachten Erfahrungen zu wenig genutzt wurden, um das Krisenmanagement im Sinne des „Lessons Learned“ weiterzuentwickeln, sondern auch, welche Lehren für ein effzienteres und wirksameres „Pandemie“-Management zu ziehen sind.
Besonderes Versagen wird den grünen Gesundheitsministern (inzwischen drei an der Zahl) während der „Pandemie“ angelastet. Das habe dazu geführt, dass im laufenden Krisenmanagement oftmals unklar gewesen sei, für was Bund oder Länder verantwortlich zeichneten. Deshalb, so der RH, sei es oft zu Doppelgleisigkeiten gekommen. So hätten die Länder neben dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) des Bundes eigene IT-Anwendungen zur Infektionserfassung eingeführt. Entscheidungen wären häufig verzögert getroffen worden.
Abweichende Zahlen der Krisenstäbe
Im RH-Bericht wird zudem darauf hingewiesen, wie die Bundesregierung Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung verloren hat. So heißt es wörtlich:

Zu unkoordiniertem Handeln kam es nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch auf Bundesebene selbst – zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Innenministerium. Obwohl für das Pandemiemanagement ausschließlich der Gesundheitsminister und sein Krisenstab zuständig waren, erhob auch das Innenministerium gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) – einem informellen Koordinationsinstrument ohne Verfahrensregeln – täglich die Zahlen zur pandemischen Lage. Die vom Innenministerium veröffentlichten Kennzahlen wichen von jenen des Gesundheitsministeriums ab. Die mangelhafte Konsistenz der Daten erschwerte nicht nur evidenzbasiertes Handeln auf Seiten der Behörden. Es wirkte sich auch ungünstig auf deren Glaubwürdigkeit und damit auf die Akzeptanz und Wirksamkeit der Maßnahmen des Pandemiemanagements aus.

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