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Demo am 31.1.2021 in Wien

Am 31. Jänner gingen zehntausende Menschen in Wien auf die Straße. Der Großteil der angemeldeten Versammlungen war polizeilich untersagt. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun im Fall der von der FPÖ geplanten Kundgebung urteilte.

31. März 2021 / 09:00 Uhr

Hammer-Urteil: FPÖ-Versammlung zu Unrecht untersagt!

Das Verwaltungsgericht Wien hat der Beschwerde der FPÖ gegen die Untersagung ihrer für 31. Jänner 2021 in Wien angemeldeten Versammlung stattgegeben. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, heißt es im Namen der Republik. In der Begründung zerreißt das Gericht die von der Landespolizeidirektion Wien vorgebrachte Begründung für die Untersagung in der Luft und übt auch grundsätzlich harsche Kritik an den von der Regierung publizierten Corona-Zahlen. Angesichts der Schärfe des Urteils ist zu erwarten, dass Versammlungs- und Demoverbote damit nicht mehr verhängt werden dürfen.

Das Gericht stimmt den Ausführungen in der Beschwerde „in allen Punkten“ zu und geht sogar noch weit über die von der FPÖ selbst vorgebrachten Argumente hinaus. Insbesondere die verwendeten Kriterien und Definitionen zur Feststellung der Zahl von Corona-Erkrankten werden massiv hinterfragt.

„PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet“

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass laut Weltgesundheitsorganisation „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt“. Der Gesundheitsminister verwende jedoch eine viel weitere Falldefinition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Das Verbot einer Versammlung lasse sich auf dieser unklaren Zahlenbasis jedoch nicht begründen, denn:

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO; so ist jegliche Feststellung der Zahlen für „Kranke/Infizierte“ falsch.

Das Gericht kommt daher zu dem Schluss, dass in der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf die die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung gestützt hatte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“.

FPÖ präsentiert Erkenntnis in Pressekonferenz

Die FPÖ wird heute der Öffentlichkeit weitere Details aus dem bahnbrechenden Erkenntnis präsentieren. Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch und Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak haben für 11.00 Uhr eine Pressekonferenz einberufen, die live auf FPÖ-TV mitverfolgt werden kann.

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Polizei untersagte alle größeren Versammlungen

Am 31. Jänner wurden neben der FPÖ-Kundgebung auch alle anderen größeren gemeldeten Versammlungen zum Zweck des Protests gegen die Corona-Maßnahmen der schwarz-grünen Bundesregierung untersagt. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl konnte seine bereits angekündigte Rede daher nicht halten. Dies holte er am 6. März vor zehntausenden Regierungskritikern im Wiener Prater nach.

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