Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Europa heute: Ein Gericht spricht Recht – und keiner glaubt, dass das Urteil umgesetzt bzw. im Sinne des Urteils gehandelt wird.

1. April 2021 / 11:54 Uhr

Gericht wehrt sich gegen Corona-Politik und alle erwarten, dass sich nichts ändert

In Belgien hat ein Brüsseler Gericht entschieden, dass die Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufgehoben werden müssen. Das erstinstanzliche Urteil, wonach sämtliche Corona-Maßnahmen mangels Rechtsbasis ungesetzlich seien und deshalb beendet werden müssen, wurde vom Innenminister bestätigt.

Einspruch ohne aufschiebende Wirkung

Das Urteil sieht bei Verzug eine Strafe von 5.000 Euro täglich, aber maximal 200.000 Euro vor. Außerdem kann der belgische Staat Berufung einlegen, die allerdings keine aufschiebende Wirkung hätte.

Rechtsexperten verlautbarten, dass sie dies hätten kommen sehen. Der Minister verkündete, das Urteil sei „zu studieren“.

Bedenkliche Entwicklungen

Politische Kommentatoren erwarten einhellig, dass entweder binnen der 30 Tage irgendeine neue Gesetzgrundlage geschaffen wird, die rückwirkend den Gesetzesrahmen an die erwünschte Politik anpasst. Oder das Urteil werde einfach ignoriert, weil die Gerichtsentscheidung nicht ins politische Konzept passt. Das Zwangsgeld von maximal 200.000 Euro ist eine überschaubare Summe für einen Staat, falls er das Urteil nicht umsetzt.

Entwicklungen, wie sie für Diktaturen üblich sind, sich über den Rechtsstaat hinwegzusetzen. Wohlwollend begleitet von den Mainstream-Medien, die den herrschenden Politkern gleich den „Ausweg“ aufzeigen, sei er auch noch so bedenklich.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

22.

Apr

19:46 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link