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FPÖ-Landtagsabgeordneter Reinhard Teufel (l.) gemeinsam mit FPÖ-NÖ-Chef Udo Landbauer präsentieren die VfGH-Beschwerde.

23. April 2021 / 11:14 Uhr

FPÖ hat Beschwerde gegen Corona-Ausreise-Kontrollen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht

Aufgrund der Corona-Maßnahmen gibt es in einzelnen Bezirken Niederösterreichs Ausreisekontrollen und Bezirksabriegelungen. Die Freiheitlichen machen dagegen nun mobil. Federführend der Landtagsabgeordnete und Wirtschaftssprecher Reinhard Teufel, der eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat. „Die Ausreise-Testpflicht ist ein Willkürakt der ÖVP, verstößt gegen eine Vielzahl an Gesetzen und ist als drastischer Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung zu werten. Auch steh tsie im klaren Widerspruch zu den Grundrechten auf Bewegungsfreiheit bzw. Freizügigkeit auf körperliche Unversehrtheit sowie dem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, das auch vor willkürlicher Gesetzesanwendung schützt“, argumentiert er.

Bürger können tägliche Bedürfnisse nicht mehr decken

Im Detail geht es um die Ausreise-Testpflicht im Bezirk Scheibbs. „Die politische Entscheidung für Ausreise-Tests ist praxisfern und abgehoben getroffen worden und berücksichtig in keiner Weise die Bedürfnisse der Menschen. Wenn die Gemeindebürger keinen Ortswechsel mehr vornehmen dürfen, können sie auch nicht mehr ihren täglichen Bedarf decken“, moniert der Scheibbser FPÖ-Bezirksparteiobmann. Evidenzbasiert kann nicht dargelegt werden, dass der Bezirk Scheibbs in Relation zu Restösterreich eine außerordentliche Entwicklung gezeigt hätte, die Ausreiseverbote auf Basis einer Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtfertigen könnten.

Wieder einmal fehlen evidenzbasierte Daten

Dazu kommt, dass die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner als Maßstab ungeeignet ist, weil diese Zahlen allein durch positive Tests zustande kommen, deren Unzuverlässigkeit bereits wissenschaftlich erwiesen ist. „Die fehlende Eignung der PCR- und Antigen-Tests zur Bestimmung der Ansteckungsgefahr einer Person ist keine Behauptung irgendwelcher radikalen Maßnahmengegner, sondern entspricht den Richtlinien der WHO und der evidenzbasierten Rechtsprechung österreichischer Gerichte“, betont Teufel.

PCR-Tests nur bei kranken Personen sinnnvoll

Brisant ist, dass bis vor wenigen Monaten die Aussagekraft derartiger Tests auf der Seite des Gesundheitsministeriums wie folgt hervorgehoben worden ist:

Ein PCR-Test sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden, bei einer gesunden Person hat ein PCR-Test nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (Auch ein negatives Ergebnis kann eine Infektion nicht mit Sicherheit ausschließen.) Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet, sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Ein PCR-Test stellt daher keinesfalls eine Schutzmaßnahme dar. Personen, die der Risikogruppe angehören, brauchen daher nicht getestet werden, wenn sie sich gesund fühlen. Das gilt auch für deren Bezugspersonen. Schutzmaßnahmen, wie z.B. regelmäßiges Händewaschen, auf Händeschütteln und Umarmen verzichten und Abstand halten, sind unbedingt zu beachten!

Ministerium ignoriert unangenehme Fakten

 „Diese Stellungnahme der obersten Gesundheitsbehörde wurde mittlerweile gelöscht, weil sie mit dem von der Bundesregierung willkürlich forcierten Konzept des Frei-Testens nicht mehr im Einklang stand. An der medizinischen Richtigkeit dieser Aussagen ändert dies nichts. Derartige Test-Pflichten sind keinesfalls eine Schutzmaßnahme und daher ungeeignet zur Zielerreichung“, sagt Teufel.

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