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RKI-Chef Lothar Wieler hatte ein großes Geheimnis darum gemacht, wer die Regierung bei ihren Corona-Radikalmaßnahmen beriet. Nun wurde er von einem Gericht zur Preisgabe gezwungen.

26. April 2021 / 20:25 Uhr

Gericht bringt etwas Licht ins Dunkel: Wer die Regierung bei den Corona-Maßnahmen beriet

In vielen Staaten herrscht Unklarheit, auf welcher Entscheidungsgrundlage die dortigen Regierungen die Corona-Radikalmaßnahmen verordneten.

Vier Mathematiker und ein Populationsgenetiker

In Österreich sollen sie laut ORF auf einem Expertenpapier von fünf Forschern, und zwar von vier Mathematikern und einem Populationsgenetiker basieren.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat Österreich also aufgrund eines Papiers von fünf Personen den Stillstand verordnet; einem Papier, das durchaus umstritten ist.

Krisenberater Robert Koch-Institut

In der Bundesrepublik Deutschland ist bis heute unklar, wer die Fäden im Hintergrund zog. Aber jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht Teilen einer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) stattgegeben, womit das RKI gezwungen wurde, endlich die Namen jener leitenden Mitglieder zu nennen, die im Krisenstab der Regierung über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entschieden.

Davor hatten mehrere Oberverwaltungsgerichte Anträge von Bürgern zur Aufhebung der Corona-Maßnahmen mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Risikobewertung des RKI unter Lothar Wieler abgewiesen. Das RKI, eine dem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterstellte Behörde, wiederum erklärte, dass seine Risikobewertung durch einen Krisenstab formuliert wurde. Doch wer dem Krisenstab angehört und damit die fachliche Verantwortung für die Corona-Radikalmaßnahmen trägt, wollte man beim RKI nicht sagen.

Krisensitzung ohne Krise

So zog Multipolar, ein linkes Magazin, das vom RKI diesbezüglich Auskunft wollte, vor Gericht. Und bekam teilweise recht. Die Namen der 25 Teilnehmer des Krisenstabes hat Multipolar in einer Graphik veröffentlicht, offen bleibt aber nach wie vor die wissenschaftlich-medizinische Entscheidungsgrundlage für „Lockdown“ und Maskenpflicht.

Und noch eine ganz andere Erkenntnis aus dem Gerichtsfall ist interessant: Demnach wurde der Corona-Krisenstab bereits am 6. Jänner 2020 einberufen – lange bevor das Coronavirus offiziell auftauchte!

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