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Mit dem Steuergeld der Österreicher wird die Familienführung von kinderreichen Massen an Fremden aus aller Herren Ländern finanziert.

3. Mai 2021 / 17:49 Uhr

FPÖ-Anfrage belegt: Ausländische Großfamilien Profiteure steirischer Sozialunterstützung

Dass die steirische schwarz-rote Landesregierung einen anderen Zugang zu Fairness und Leistung hat als andere Bundesländer, bewies zuletzt die Beschlussfassung des neuen Steirischen Sozialunterstützungsgesetzes (StSUG) im vergangenen Februar. Anstatt Sozialmissbrauch den Kampf anzusagen und ein faires Unterstützungsmodell für die heimische Bevölkerung zu schaffen, setzte SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) das steirische Chaos-Modell fort. Die Freiheitlichen kritisierten bereits damals, dass davon hauptsächlich Ausländer und insbesondere Asylanten profitieren, die noch nie einen Beitrag zum Sozialsystem geleistet haben. Vor allem ausländische Großfamilien scheinen Nutznießer von heimischen Steuergeldern zu sein, wie eine aktuelle Anfragebeantwortung des Sozialressorts zeigt.

Deutlicher Anstieg asylberechtigter minderjähriger Bezieher

Von insgesamt 5.480 Minderjährigen, die im Februar 2021 die Mindestsicherung bezogen, waren 2.524 Personen Österreicher, 440 EU/EWR-Bürger und 2.933 Drittstaatsangehörige. Unter Letzteren befanden sich 2.668 Asylberechtigte. Der Ausländeranteil lag hier somit bei erschreckenden 62,7 Prozent – Asylberechtigte machten mit 48,7 Prozent knapp die Hälfte aller Bezieher aus. Während also der Anteil österreichischer minderjähriger Bezieher der Mindestsicherung von 44,5 Prozent im Jahr 2019 auf 37 Prozent im Februar 2021 gesunken ist, ist der Anteil an asylberechtigten minderjährigen Beziehern im gleichen Zeitraum von 40,7 auf gleich 48,7 Prozent gestiegen. Ein Blick auf die Verteilung der minderjährigen Mindestsicherungsbezieher auf die einzelnen Haushalte beweist, dass insbesondere kinderreiche Familien von der neuen Sozialunterstützung profitieren.

Höchstsätze für kinderreiche Familien angehoben – ausländische Großfamilien sahnen ab

Mit dem Beschluss der neuen Sozialhilfe wurden die Höchstsätze für die Mindestsicherung beziehenden Familien für die ersten drei Minderjährigen von 18 auf 21 Prozent und ab dem vierten Minderjährigen von 15 auf 17,5 Prozent angehoben. Nachdem vier oder mehr Kinder bekanntlich nicht zum durchschnittlichen Haushalt von einheimischen Österreichern gehören, ist klar, welcher Bevölkerungsgruppe damit vorwiegend gedient wird.

Im Jahr 2019 lag der Anteil österreichischer minderjähriger Bezieher der Mindestsicherung in Haushalten mit vier oder mehr Kindern nur noch bei 27,8 Prozent, dieser sank im Februar 2021 noch weiter auf 24,4 Prozent. Dafür stieg der Anteil an asylberechtigten minderjährigen Beziehern von 59,23 auf 63,4 Prozent. Generell ist der Anteil von asylberechtigten minderjährigen Beziehern der Mindestsicherung in sämtlichen Haushalten als überaus hoch anzusehen, in Haushalten mit zwei Kindern sind es 41,69, in Haushalten mit drei Kindern 49,12 und, wie angeführt, in Haushalten mit vier und mehr Kindern 63,4 Prozent.

Sozialunterstützung ist Magnet für kinderreiche Ausländer

Für die Freiheitlichen stellt sich die berechtigte Frage, inwiefern es echtzufertigen ist, dass mit dem Steuergeld der Österreicher die Familienführung von kinderreichen Massen an Fremden aus aller Herren Ländern finanziert wird. Der steirische FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek hält dazu wie folgt fest:

Einmal mehr haben sich die schlimmsten freiheitlichen Befürchtungen bestätigt: Die steirische Mindestsicherung wurde unter SPÖ-Landesrätin Doris Kampus zu einem Sozialmagneten für kinderreiche Fremde aus aller Herren Länder. Faktum ist, dass die heimische Bevölkerung gegenwärtig nicht mehr als Zielgruppe der Mindestsicherung bezeichnet werden kann. Das schwarz-rote Konzept der Familienzusammenführungen zeigt seine verheerenden Auswirkungen. Vor allem bei kinderreichen Haushalten mit vier und mehr Kindern sind Nichtösterreicher die großen Profiteure. Schließlich liegt hier der Anteil österreichischer Familien bei verschwindenden 24,4 Prozent. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Gelder nicht den Kindern selbst, wie Kampus stets zu suggerieren versucht, zugutekommen, sondern deren arbeitslose und zumeist asylberechtigte Eltern damit ihr Gesamteinkommen aufbessern!

 

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