Ein Mitarbeiterbrief des ÖVP-Finanzministers Gernot Blümel sorgt für Aufregung. In diesem Schreiben verbreitet er Angst und Schrecken, indem er behauptet, dass „persönliche Unterhaltungen“ in die Öffentlichkeit gelangen könnten, also in Zeitungen abgedruckt werden.
“Rechtsberatung” für Mitarbeiter
Um die Dramatik seiner viel zu späten Aktenlieferung an den „Ibiza“-Untersuchungsauschuss zu untermauern, bietet Blümel sogar „Rechtsberatung“ an. Er schreibt:
Um die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte so gut wie möglich aufrecht zu halten, habe ich bereits mit Ihrer Personalvertretung Kontakt aufgenommen, die Ihnen gerne für allfällige Rechtsberatung zur Verfügung steht. Seitens der Ressortleitung werden wir die Personalvertretung dabei bestmöglich unterstützen.
Hafenecker: “Panikmacherei zum Eigenschutz”
Der freiheitliche Fraktionsführer im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss, Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker, bezeichnet diesen Mitarbeiterbrief von Blümel als „Panikmacherei zum Eigenschutz“. Mit Unterstellungen und Verleumdungen wolle der Finanzminister von den eigenen Problemen ablenken. Krankenstände der Mitarbeiter im Finanzministerium oder das Besprechen von Kochrezepten untereinander seien nicht Gegenstand von Untersuchungen im „Ibiza“-U-Ausschuss, so Hafenecker, der wörtlich meint:
Bei seiner Verhöhnung des Parlaments und der Verfassung ist ÖVP-Finanzminister Blümel keine Provokation zu tief. Dieses Mail an die Mitarbeiter ist daher nur ein reines Ablenkungsmanöver vom tiefschwarzen Sumpf, dessen Aufklärung durch den U-Ausschuss er unter bewusster Zurückhaltung dieser wichtigen Akten und Missachtung des Verfassungsgerichtsgerichtshofes im Paarlauf mit Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sabotiert. Als Finanzminister stellt Blümel schon längst eine Zumutung für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat dar, sein sofortiger Rücktritt ist daher unausweichlich!
Entschuldigung bei Mitarbeitern für Aktenlieferung
In dem Mitarbeiterbrief entschuldigt sich Blümel bei seinen Mitarbeitern förmlich für die Zurverfügungstellung der Akten an den U-Ausschuss:
Als Ihr Ressortchef habe ich es als meine Verantwortung empfunden, alles zu tun, um Ihre Persönlichkeitsrechte, so gut wie mir das möglich war – nach intensiver Rechtsberatung unter anderem mit der Finanzprokuratur – zu schützen und daher alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
Gleichzeitig möchte ich betonen, dass VfGH-Entscheidungen selbstverständlich zu akzeptieren sind und daher hat das BMF bereits gestern die angeforderten Unterlagen an den U-Ausschuss übermittelt.
Nur in Papierform geliefert
Unter dem Deckmantel, Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter schützen zu müssen, hatte Blümel die vom U-Ausschuss geforderten Unterlagen erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geliefert, sie wurden dabei als “geheim” klassifiziert und nur in Papierform ausgehändigt.
Kokodilstränen in der “ZiB 2”
Während er sein Verhalten im Brief an seine Mitarbeiter damit begründet, dass er sie als Ressortleiter vor „etwaigen persönlichen Unannehmlichkeiten“ bewahren wollte, entschuldigte sich der Finanzminister in der „ZiB 2“ am Montag Abend für sein Vorgehen und vergoss dabei Krokodilstränen. Plötzlich zeigte sich Blümel sogar bereit, die Klassifizierung herunterzustufen und die Akten nicht nur in gedruckter Form, sondern auch elektronisch zu liefern. Ungeachtet dessen, ob sensible Daten seiner Mitarbeiter darunter sind.
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