
Es brauchte wieder eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, damit ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz einer umfassenden Aktenlieferung an den “Ibiza”-Untersuchungsausschuss nachkommt.
Foto: VfGH / Katharina Fröschl-RoßbothVerfassungsgerichtshof 12. Mai 2021 / 14:51
Nächste Hiobsbotschaft für Kurz: Kanzleramt muss Akten liefern
Kein guter Tag für ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz. Zuerst wurde bekannt, dass er nach ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel als zweites Regierungsmitglied von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigter geführt wird. Zu Mittag dann die nächste Hiobsbotschaft: Das Verfassungsgericht zwingt Kurz zur Lieferung weiterer Akten aus dem Kanzleramt an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss.
Die Grünen machen jedenfalls Druck. Nationalratsabgeordneter David Stögmüller sagt auf “Twitter”:
Ich erwarte mir jetzt von BK Kurz nach der VfGH-Entscheidung, dass er umfassend und schnellstmöglich die verlangten Akten an den #UAIbiza liefert. Dass die Handydaten aufgrund mangelnder Bestimmtheit zurückgewissen wurde, ist wohl so hinzunehmen.
Ich erwarte mir jetzt von BK Kurz nach der VfGH-Entscheidung, dass er umfassend und schnellstmöglich die verlangten Akten an den #UAIbiza liefert.
Dass die Handydaten aufgrund mangelnder Bestimmtheit zurückgewissen wurde, ist wohl so hinzunehmen. https://t.co/HW6jtnoSND— David Stögmüller (@Stoegmueller) May 12, 2021
Handy-Nachrichten bleiben noch verschont
Wie es mit den Handy-Daten des Kanzlers weitergeht, ist noch nicht ganz klar. Offenbar ist den Antragstellern (SPÖ, FPÖ und Neos) ein Formalfehler unterlaufen, weshalb die Lieferung der Handy-Nachrichten vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorerst zurückgewiesen wurde. Dazu meldete sich SPÖ-Nationalratsabgeordneter Florian Steininger auf “Twitter” zu Wort:
"Zurückweisung" beim Kanzlerhandy heißt btw nur, dass uns ein Formalfehler passiert ist (Tippfehler). Sobald der behoben ist, geht's von vorne los. #VFGH #IbizaUA
— Florian Steininger (@FSteinin) May 12, 2021
Nicht-Relevantes wurde laut Kurz vernichtet
Ursprünglich hatte das Bundeskanzleramt dem VfGH 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt und behauptet, in einem „umfassenden Suchprozess“ keinerlei „abstrakt relevante Akten und Unterlagen“ gefunden zu haben. Das war dem U-Ausschuss zu wenig. Sie beklagten, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben.
Kurz teilte in einer Pressekonferenz zudem mit, nach seiner Abwahl in Folge des „Ibiza-Videos“ 2019 alles Relevantes veraktet, Nicht-Relevantes hingegen vernichtet zu haben. Oder „geschreddert“, wie es die ÖVP ausdrücken würde.
Akten werden noch heute übermittelt
Kanzler Kurz dürfte der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes zur umfassenden Aktenlieferung sofort nachkommen. Gegenüber der APA sagte er:
Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt.
Zumindest jene, die bis dato noch nicht vernichtet (geschreddert) wurden.
