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Auch Asylberechtigte dürfen unser Pflegegeld kassieren.

21. Mai 2021 / 18:55 Uhr

Pflegegeld muss auch an Asylanten bezahlt werden

Wer es noch nicht wusste, soll wissen, dass auch Asylanten, konkret Asylberechtigte und auch subsidiär Schutzberechtigte einen Anspruch auf das Bundespflegegeld haben. Also anders gesagt, eine Person, die zuerst fürstlich von der Grundversorgung gelebt hat und dann als Asylberechtigter einen Anspruch auf die Mindestsicherung hat und keinen Tag etwas arbeiten muss, darf das Pflegegeld erhalten.

Kein Anspruch für Grenzgänger

Österreicher allerdings, die als Grenzgänger in die Schweiz fahren, um dort zu arbeiten, haben keinen Anspruch auf ein Pflegegeld und bekommen auch von der Schweiz keine Pflegegeldleistung, weil die Schweizer kein Pflegegeld haben und ihre Hilflosenentschädigung nur an Personen bezahlen, die in der Schweiz wohnhaft sind.

Wirre EU-Gesetze

Möglich macht das die EU mit ihren wirren Gesetzen. Nochmals vereinfacht ausgedrückt. Auf der einen Seite gibt es Asylanten, die nie etwas arbeiten müssen und Anspruch auf ein Pflegegeld haben, während es auf der anderen Seite arbeitende Menschen gibt, die nichts bekommen. Fraglich ist außerdem, ob Österreich einem Asylberechtigten, der noch nie erwerbstätig war, auch dann ein Pflegegeld bezahlen muss, wenn die Person in einen anderen Staat zieht.

FPÖ-Anfrage

Im Dezember 2015 gab es 672 Asylanten, die einen Anspruch auf ein Pflegegeld hatten. Im Folgejahr waren es 817. Wie viele es seither waren, will nun die freiheitliche Politikerin Rosa Ecker wissen. Sie hat eine parlamentarische Anfrage eingebracht. Unzensuriert wird über die Beantwortung in zwei Monaten berichten.

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