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Heinz Faßmann und Sebastian Kurz

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann (li., im Bild mit ÖVP-Kanzler Kurz) wurde wegen Inverkehrbringens von Selbsttests bei der Gesundheitsbehörde angezeigt.

28. Mai 2021 / 12:22 Uhr

Verstoß gegen Medizinproduktegesetz: Wird Anzeige gegen Faßmann von Mückstein schubladiert?

Was passiert eigentlich, wenn es eine Anzeige gegen einen Minister gibt? Nichts? Diesen Eindruck bekommt man jedenfalls im Fall einer Anzeige gegen ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann, der mit der Inverkehrbringung der Selbsttests für Schüler mutmaßlich gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen hat.

MA 15 schickte Anzeige an Gesundheitsministerium weiter

Die Anzeige gegen Faßmann hat FPÖ-Gesundheitssprecher und Nationalratsabgeordneter Gerhard Kaniak eingebracht und diesbezüglich eine Sachverhaltdarstellung an die Gesundheitsbehörde (MA 15 in Wien) geschickt. Das war am 27. Jänner. Unzensuriert wollte nun wissen, wie es mit der Anzeige weitergeht, und bat die MA 15 um Auskunft. Die Pressesprecherin teilte uns daraufhin Folgendes mit:

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass diese aufgrund des § 117 Abs. 1 Z 1 Medizinproduktegesetz – MPG, zuständigkeitshalber an die Pressestelle ([email protected]) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt wurde.

Pressestelle im Gesundheitsministerium blieb stumm

Aufgrund dieser Mitteilung haben wir gleich beim Gesundheitsministerium (BMSGPK) nachgehakt, doch die dortige Pressestelle wollte – oder konnte – unsere Anfrage bis dato nicht beantworten. Jetzt soll eine parlamentarische Anfrage der FPÖ klären, wie es mit der Anzeige gegen den Bildungsminister weitergeht.

Änderung über gesetzliche Hintertür

Mehr als fraglich ist allerdings, ob die Behörde des grünen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein dem schwarzen Minister des Koalitionspartners zu Leibe rücken wird. Die Grünen, aber auch die SPÖ haben im Jänner mit ihrer Zustimmung im Parlament die Anwendung der Selbsttests durch Laien selbst ermöglicht, als sie über eine gesetzliche Hintertür die Änderung des Medizinproduktegesetzes bewilligten. Wir berichteten.

Kurios: Dies geschah über eine Änderung der Bundesabgabenordnung, die nichts mit dem Medizinproduktegesetz zu tun hat. Der zuständige Gesundheitsminister war bei dieser Gesetzesänderung nicht einmal anwesend, sondern nur Finanzminister Gernot Blümel, der nicht in der Lage war, dazu etwas zu sagen.

Kritik der Krone-Ombudsfrau Stöckl

Aktualität, dass Nasenbohrer- und Lollipoptests nicht für Laien bestimmt sind, bekommt die Causa „Selbsttests“ nun durch einen Bericht in der Kronen Zeitung. Deren Obudsfrau Barbara Stöckl fragt sich, warum man in Österreich auf eine amtswegige Prüfung der Selbsttest-Produkte verzichte, obwohl dies in Deutschland zum Standard gehöre?

Schutzkleidung im Beipacktext vorgeschrieben

Die Antwort: Durch die mysteriöse Ho-Ruck-Aktion im Nationalrat, die nach Ansicht vieler Experten auch ein schweres Foul der Geschäftsordnung darstellte, wird es Herstellern oder Importeuren selbst überlassen, zu bescheiden, dass ihre Tests für die Eigenanwendung geeignet sind, obwohl im Beipacktext eine Schutzkleidung, Handschuhe und Schutzbrille bei der Anwendung vorgeschrieben werden.

Besorgte Eltern wandten sich an Krone

Den Mainstream hat das alles nicht interessiert. Jetzt, Ende Mai, schreibt die Kronen Zeitung darüber, weil sie von „besorgten Eltern“ auf fehlende Angaben zu Inhaltsstoffen und Differenzen bei der Kennzeichnung hingewiesen worden seien. Und dann draufgekommen sind, dass „Nasenbohrer- wie Lollipop-Test nicht zur Eigenanwendung bestimmt sind!“.

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