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Im schönen Strobl am Wolfgangsee in Salzburg gehen die Wogen hoch, weil sich eine Kaffeehausbetreiberin nicht gängeln lassen will.

10. August 2021 / 22:20 Uhr

Spieß umgedreht: Wirtin bedient nur Ungeimpfte

Während die Politik und ihre Vorfeldunterstützer in der Rechtswissenschaft ihren Fantasien freien Lauf lassen, wie man Ungeimpfte im Vergleich zu Corona-Geimpften in ihren Grundrechten einschränken könnte, dreht eine Kaffeehausbetreiberin in Strobl am Wolfgangsee im Salzburgerischen Flachgau den Spieß einfach um. Sie bedient ab sofort nur noch Nicht-Geimpfte.

Motto: Kauft nicht bei Impfgegnern

Und sie darf das, wie auch ÖVP-Bürgermeister Josef Weikinger bestätigte. Dieser wiederum ergreift Partei für die Regierungslinie in Wien und appelliert, nicht in dem Cafe einzukehren oder im angeschlossenen Bioladen einzukaufen.

Seit 19. Mai muss in der Gastronomie die 3-G-Regel eingehalten werden: Nur wer geimpft, getestet oder genesen ist, darf bedient werden. Hält sich ein Gast nicht an die Verordnung, greift das Hausrecht des Betreibers, der den Gast dann hinauswerfen kann. Die Salzburger Wirtin beweist jedenfalls Mut, denn von der örtlichen ÖVP-Politikerprominenz bis zu den Mainstream-Medien ereifern sich die Impffreunde gegen sie.

Nie dagewesene staatliche Eingriffe ins Private

Da haben es der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz, Christoph Bezemek, sowie die Verfassungsrechtsjuristen Brigitte Hornyk und Heinz Mayer viel einfacher, wenn sie Einschränkungen für Ungeimpfte für verfassungsrechtlich möglich halten. Damit sind sie nämlich auf der „guten“ Seite, mit ihrer zuvor kaum vorstellbaren Akzeptanz für staatliche Eingriffe ins Private und in die Grundrechte.

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