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So glücklich wie auf diesem Bild wären Familien nur dann, wenn es nicht EU-Gesetze gäbe, die zu langwierigen Streitfällen führen, welcher Staat für die Bezahlung von Familienleistungen zuständig ist.

17. August 2021 / 12:20 Uhr

Weiter Uneinigkeit beim Kindergeld zwischen Österreich und den Niederlanden

Seit mehr als sechs Jahren kämpft eine Familie um das österreichische Kinderbetreuungsgeld. Auch unzensuriert.at hat berichtet. Die Familie wohnt zwar in Österreich, aber ein Elternteil arbeitet im Königreich der Niederlande. Laut EU-Recht wäre daher zuerst das Königreich der Niederlande vorrangig zuständig, sein Kinderbetreuungsgeld zu bezahlen. Ist die niederländische Leistung geringer als die österreichische, muss Österreich eine Differenzzahlung seines Kinderbetreuungsgelds bezahlen. Haben Eltern keinen Anspruch auf die niederländische Leistung oder gibt es dort kein Kinderbetreuungsgeld, dann muss Österreich sein Geld in voller Höhe bezahlen.

Unterschiedliche Voraussetzungen

Und hier zeigt sich erneut die Problemstellung, die die EU-Gesetze verursachen, und daher abgeschafft gehören. Alle Mitgliedsstaaten haben nämlich unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug ihrer Familienleistungen. In den Niederlanden wird das dortige Kinderbetreuungsgeld nur dann bezahlt, wenn das Kind in ein Tagesheim geht oder anderwärtig fremdbetreut wird. Außerdem muss bei Eltern eine Erwerbstätigkeit vorliegen, und ist das Einkommen der Eltern zu hoch, dann gibt es die niederländische Leistung nicht. Jene Eltern, die seit sechs Jahren um ihr Recht kämpfen, meinen, dass sie die Voraussetzungen für die niederländische Leistung nicht erfüllen. Anscheinend, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

In Österreich ist es keine Voraussetzung für das dortige Kinderbetreuungsgeld, dass das Kind fremdbetreut werden muss. In Österreich gibt es durchaus auf unterschiedlichen Ebenen Kindergartenzuschüsse für hilfsbedürftige Eltern. Es ist aber nicht bekannt, dass Eltern ein Teil des Kinderbetreuungsgeldes abgezogen wurde, wenn sie einen Kindergartenzuschuss erhalten haben. Eine Erwerbstätigkeit muss nur beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vorgelegen haben. Außerdem gibt es in Österreich den Umstand nicht, dass gut verdienende Eltern kein Kinderbetreuungsgeld erhalten.

Keine Einigung über gleichartige Familienleistungen

Und das ist aber der springende Punkt. Das niederländische Kinderbetreuungsgeld wäre wohl eher ein Zuschuss für einkommensschwache Eltern, damit sich diese die Fremdbetreuung ihres Kindes leisten können. Österreich will Eltern sein Kinderbetreuungsgeld aber abzüglich des Zuschusses aus den Niederlanden bezahlen. Die niederländische Sozialversicherungsbank meinte außerdem, dass das niederländische Kinderbetreuungsgeld nicht gleichartig zum österreichischen Kinderbetreuungsgeld wäre. Die österreichische Leistung sei gleichartig zur niederländischen Familienbeihilfe.

Österreich allerdings sieht das anders. Es meint, dass das niederländische Kinderbetreuungsgeld gleichartig zum österreichischen Kinderbetreuungsgeld wäre. So  heißt es jedenfalls in einer Anfragebeantwortung einer parlamentarischen Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber.

Eltern müssen jahrelang um ihr Recht kämpfen

Würde man der Ansicht des Königreichs der Niederlande folgen, dürften die österreichischen Krankenkassen, die für das Kinderbetreuungsgeld zuständig sind, die niederländische Leistung überhaupt nicht berücksichtigen. Doch so aber provoziert das ÖVP-geführte Familienministerium jahrelange Wartezeiten für Eltern und auch Streitfälle, die die Gerichte klären müssen – auf dem Rücken der Eltern.

Am Besten wäre es ohnehin, wenn kein Staat Familienleistungen für Kinder bezahlen muss, die in einem anderen Staat leben. Doch ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler ließ erst unlängst kryptisch ausrichten, dass sie an den aktuellen EU-Gesetzen nichts ändern werde.

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