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Österreichische Familien erhalten nicht das Kinderbetreuungsgeld, wenn ein Elternteil in den Niederlanden arbeitet. Die Lösung wäre einfach. Doch das ÖVP-geführte Familienministerium provoziert, dass Eltern den Gerichtsweg bestreiten müssen.

24. August 2021 / 15:15 Uhr

Kindergeld ins Ausland: Niederlande widersprechen Österreich

Unzensuriert berichtet laufend über die Problematik rund um das „Kindergeld ins Ausland“, einem EU-Gesetz, das Staaten wie Österreich dazu verpflichtet, Familienleistungen für Kinder zu bezahlen, die in einem anderen Staat wohnhaft sind. Umgekehrt allerdings müssen Familien, die in Österreich wohnhaft sind, über viele Jahre etwa um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen, wenn ein Elternteil in einem anderen Staat arbeitet. So geht es einer Familie, bei der der Vater im Königreich der Niederlande arbeitet.

Die österreichischen Behörden meinen, dass zuerst geprüft werden müsse, ob die Familie vorrangig Anspruch auf das niederländische Kinderbetreuungsgeld habe. Österreich als nachrangig zuständiger Staat müsste in dem Fall nichts oder nur eine Differenzzahlung seines Kinderbetreuungsgelds überweisen.

Leistungen nicht gleichartig

Doch so einfach ist der Fall insofern nicht, weil die niederländische Leistung vielmehr ein Kostenersatz für einkommensschwache Eltern ist, die ihr Kind in einem Tagesheim fremdbetreuen. Die Leistung ist daher nicht vergleichbar mit der österreichischen Leistung.

Und dennoch hat das österreichische Familienministerium aufgrund einer parlamentarischen Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber festgehalten, dass das niederländische als auch das österreichische Kinderbetreuungsgeld gleichartig seien.

Niederländischen Gerichte anderer Meinung

Dem allerdings widerspricht das Königreich der Niederlande. Die niederländische Sozialversicherungsbank meinte in einer Stellungnahme, dass ein niederländisches Gericht entschieden habe, dass die beiden Familienleistungen nicht gleichartig sind. Österreich sei allerdings nicht an die Entscheidung gebunden. Der europäische Gesetzgeber habe bislang keinen normativen Rahmen geschaffen, anhand dessen die Mitgliedstaaten beurteilen können, welche Familienleistungen „gleichartig“ seien und welche nicht. Die in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorgesehene europäische Leistungskoordinierung in dieser Hinsicht funktioniere noch nicht. Anmerkung: Die EU-Gesetze gelten seit 1. Mai 2010!

Ungleichbehandlung

Das heißt, dass wenn ein Kind in den Niederlanden wohnt und ein Elternteil in Österreich arbeitet, die Eltern theoretisch von Österreich das volle Kinderbetreuungsgeld erhalten und gleichzeitig auch das niederländische Kinderbetreuungsgeld erhalten können, wenn die Eltern ein niedriges Einkommen haben – was durchaus sein kann.

Umgekehrt allerdings, wenn das Kind in Österreich lebt, aber ein Elternteil in den Niederlanden arbeitet, würde das bedeuten, dass Österreich wissen will, ob die Familie von den Niederlanden das dortige Kinderbetreuungsgeld bekommt. Ist dem nicht so, zahlt Österreich. Ist dem allerdings so und ist die Leistung höher als die österreichische, dann bezahlt Österreich nichts. Erhält die Familie die niederländische Leistung und ist diese niedriger als die österreichische, dann bezahlt Österreich seine Leistung abzüglich des Betrags, den die Eltern aus dem Niederlande erhalten haben (Differenzzahlung). Alles in allem eine Ungleichbehandlung, da einerseits Eltern in den Niederlanden wohnhaft die österreichische und auch die niederländische Leistung in voller Höhe erhalten können, während dies bei in Österreich wohnhaften Eltern nicht zutrifft.

Ministerium unternimmt nichts

Für das österreichische Familienministerium wäre es ganz einfach den betroffenen Eltern, die seit Jahren um ihr Recht kämpfen, zu helfen. Es müssten lediglich die Krankenkassen informiert werden, dass das niederländische Kinderbetreuungsgeld nicht gleichartig zur österreichischen Leistung ist. Dies wird aber nicht gemacht, womit Eltern provoziert werden, dass sie über den Gerichtsweg – vielleicht jahrelang – um ihr Recht kämpfen müssen. Im schlimmsten Fall entscheiden die österreichischen Gerichte anders als die niederländischen dahingehend, dass beide Familienleistungen gleichartig sind.

Kindergeld ins Ausland endlich abschaffen!

Am Besten allerdings wäre es ohnehin, wenn die leidigen EU-Gesetze abgeschafft werden, was den Vorteil brächte, dass Österreich keinen Cent an Kinder bezahlen muss, die nicht in Österreich wohnhaft sind, während bei Fällen, wo das Kind in Österreich wohnt, aber ein Elternteil in einem anderen Staat arbeitet, dennoch für die Zahlung seiner Familienleistungen zuständig bleibt.

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