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Karl Mahrer

ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer muss nach einem Gerichtsurteil eine Pressekonferenz abhalten, um seine unwahre Behauptung zu widerrufen.

6. September 2021 / 13:46 Uhr

“Unwahre Behauptung”: ÖVP-Sicherheitssprecher Mahrer muss eine Pressekonferenz für Widerruf machen

Mit diesem vernichtenden Urteil hat ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer wohl im Leben nicht gerechnet. Eine Richterin am Handelsgericht Wien verlangt von Mahrer eine Pressekonferenz, in der er eine “unwahre Behauptung” gegen Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein widerruft.

Bei Pressekonferenz Opposition angepatzt

Das Urteil vom 30. August ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch mit einer (vielleicht sogar erfolgreichen) Berufung rechnet vermutlich nicht einmal der Beklagte. Das ist Karl Mahrer, seines Zeichens ÖVP-Mandatar, der – wenn es um das Anpatzen der Opposition geht – mutmaßlich von der ÖVP-Zentrale ausgeschickt wird. Dass Mahrer dabei mitunter unlautere Mittel verwendet, um den politischen Gegner zu diskreditieren, zeigt das Beispiel einer Pressekonferenz am 26. März 2021 unter dem Titel „SPÖ/FPÖ/Neos/Pilz: Mittendrin statt nur dabei – der Oppositionsskandal im alten BVT“.

Strenge geheime Informationen gegen Bezahlung beschafft?

Der ÖVP-Sicherheitssprecher holte da zum Rundumschlag gegen die Oppositionsparteien aus und meinte (wir zitieren aus dem Gerichtsakt):

Die Opposition hat jahrelang ein offensichtlich bestehendes kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt und dieses System, dieses kriminelle Netzwerk, auch dazu genützt gegen die Volkspartei und vor allem gegen die Sicherheit der Republik Österreich tätig zu werden. […] Peter Pilz, Hans-Jörg Jenewein und Helmut Brandstätter, soweit liegen die Tatsachen, berichtet durch die Medien, auf dem Tisch, haben sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT beschafft. […] Das bedeutet, dass sich Oppositionspolitiker höchst sensible Daten und Informationen aus dem Verfassungsschutz, möglicherweise auch gegen Bezahlung beschafft hat. Die Herren Pilz, Jenewein und Brandstätter sowie der SPÖ-nahe Beamte haben offensichtlich kein Problem damit, illegale Deals durchzuziehen und kriminelle Netzwerke zum Selbstzweck zu vertuschen.

Unwahre Behauptung auch in den Medien

Diese Aussagen von Mahrer wurden über zahlreiche Medien, etwa durch die APA, im Artikel mit dem Titel „Mahrer fordert sofortige Konsequenzen für in Medien genannte Politiker – Kriminelles Netzwerk“ weiterverbreitet.

Hans-Jörg Jenewein klagte und bekam jetzt am Handelsgericht Recht. Mahrer muss aber nicht nur die Behauptung, Jenewein habe sich Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gegen Bezahlung beschafft, unterlassen, sondern muss diese Aussage auch im Rahmen einer Pressekonferenz (!) und OTS-Aussendung als unwahr widerrufen. Zu allem Übel wurde Mahrer auch noch zum Ersatz der Verfahrenskosten (3.894,80 Euro) verdonnert.

ÖVP-Propaganda erschüttert

Politisch ist das Urteil deshalb von Relevanz, „weil es die gesamte ÖVP-Propaganda in Sachen BVT erschüttert“, so Jenewein gegenüber unzensuriert.

Gespannt darf man sein, ob nach dem gerichtlichen Erfolg von Jenewein jetzt auch Ex-Nationalratsabgeordneter Peter Pilz (Liste Jetzt) und Neos-Abgeordneter Helmut Brandstätter den Gang zum Gericht machen. Wenn ja, droht Mahrer weiteres Ungemach.

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