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Armin Wolf / Handelsgericht

ZIB2-Moderator Armin Wolf, hier mit seinem Anwalt vor dem Gerichtssaal, musste im Juli wegen seiner Äußerung “Corona-Leugner-Inserat” auf die Anklagebank.

13. September 2021 / 18:06 Uhr

ORF freut sich, dass Armin Wolf zu “Kurier”-Werbung „Corona-Leugner-Inserat“ sagen darf

Der ORF freut sich offenbar diebisch, dass ihr ZiB2-Moderator Armin Wolf vom Handelsgericht Wien die Erlaubnis bekommen hat, eine Kurier-Werbeeinschaltung als „Corona-Leugner-Inserat“ zu bezeichnen. Ein entsprechendes Urteil wurde auf der ORF-Internetseite prominent unter der Rubrik „COV INLAND“ veröffentlicht.

Im Juli auf der Anklagebank

Wie berichtet, musste Armin Wolf am 22. Juli auf die Anklagebank, weil ihn sieben Ärzte und Rechtsanwälte für seinen „Twitter“-Eintrag klagten. Wolf hatte zuvor, im Jänner, ein im Kurier erschienenes Inserat des „Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses Austria“ (ACU), wo diese Ärzte und Rechtsanwälte Mitglieder sind, als „Corona-Leugner-Inserat“ bezeichnet.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Handelsgericht kam nun zum Schluss, dass es sich bei der Aussage Wolfs um eine „zulässige Wertung auf der Grundlage eines wahren Tatsachensubstrats“ handelt. ACU-Mitglieder müssen diese Bezeichnung hinnehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Kläger, Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, kündigte bereits nach der Verhandlung im Juli an, im Falle des Falles bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen zu wollen. Ob er das wirklich tut, ist ungewiss. Brunner war heute, Montag, für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

“Sind keine Corona-Leugner”

Die Kläger hatten Wolf auf Unterlassung und Widerruf geklagt, weil sie sich durch den „Tweet“ von Armin Wolf herabgesetzt und angeprangert fühlten. In dem Inserat werde die Krankheit Covid-19 nicht geleugnet, sondern ein wissenschaftlicher Diskurs darüber gefordert, brachten sie schon bei der Gerichtsverhandlung im Juli vor.

“Überspitzte Formulierungen müssen hingenommen werden”

Das Handelsgericht lehnte sämtliche Klagsbegehren ab. Die Vereinigung nehme zu politischen Themen öffentlich Stellung, daher seien die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt als bei Privatpersonen. Auch müssten überspitzte Formulierungen unter Umständen hingenommen werden, soweit kein massiver Wertungsexzess vorliege, heißt es im Urteil. Zudem waren in dem „Tweet“ weder das Inserat noch die Namen der Kläger genannt.

ORF-Mann Wolf hat das Urteil des Gerichts auf „Twitter“ veröffentlicht. Ganz sicher, dass der Richter so entscheiden werde, war er offenbar nicht, denn in seinem „Tweet“ meinte er (brav gegendert):

Weil man „vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand“ ist, wie Jurist·innen gerne sagen, freue ich mich, dass der „Corona-Leugner-Inserat“-Prozess letztlich auch so ausgegangen ist, wie ich das erwartet habe.

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