Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Corona Demo Innsbruck

Kärntner Polizisten sind bei der Corona-Demo Ende Februar in Innsbruck wenig zimperlich mit den Teilnehmern umgegangen.

25. September 2021 / 00:44 Uhr

Polizisten-Anwalt „vernadert“ Kärntner bei Richterin, weil er FPÖ-Postings teilt

Der Anwalt jenes Polizisten, der – wie berichtet – einen Kärntner und womöglich weitere 500 Facebook-Nutzer klagt, weil diese ein Posting von der Corona-Demo in Innsbruck mit dem Gesicht des Polizisten geteilt haben sollen, greift nun zu seltsamen Mitteln, um bei der Richterin Eindruck zu schinden.

Vielzahl von FPÖ-Verbindungen

Der Klage gegen Erwin T. aus Klagenfurt wegen „Verdachts auf üble Nachrede“ folgte jetzt nämlich eine so genannte „Äußerung“, die der Anwalt an die zuständige Richterin schickte. Darin schreibt er mutmaßlich aufgeregt:

Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Schriftsatzes finden sich in den Profilbeiträgen des Antragsgegners zahlreiche Teilungen von Ansagen von FPÖ-Politikern. Unter „Likes“ hat der Antragsgegner eine Vielzahl von FPÖ-Verbindungen und Politikern gelistet.

“Ein politisch rechtsorientierter Internetuser”

Was der Anwalt mit dem Vorhalt, Erwin T. habe – oh Gott! – FPÖ-Postings geteilt, offenbar bezwecken will, steht dann gleich, ein wenig geschwollen geschrieben, im nächsten Absatz dieses Schriftsatzes:

Es ist der verständige Durchschnittsleser des vom Antragsgegner mit seinem Kommunikationsmedium Facebook angesprochenen Publikums seiner Freunde ein politisch rechtsorientierter Internetuser, welcher eine ablehnende Haltung hat zu den Maßnahmen der Bundesregierung gegen die weitere Verbreitung von COVID-19 und infolgedessen eine negative Einstellung zu den Vollzugsmaßnahmen der Exekutive hat, die verpflichtet ist, die gesetzlichen Anordnungen durchzusetzen….

Rechts zu sein ist nicht verboten

Schuldig, FPÖ-Postings geteilt zu haben? Schuldig, ein Maßnahmenkritiker der Corona-Politik zu sein? Da ist Erwin T. wohl nicht der Einzige. Aber was, bitte, hat das alles mit der Klage des Polizisten zu tun, der sich gerichtlich wehrt, weil ein Posting mit seinem Foto und dem Titel „Lasst dieses Gesicht um die Welt gehen“geteilt wurde?

Ein FPÖ-Posting zu teilen, ist bis dato (wer weiß, wie lange noch?) nicht strafbar. Anderer Meinung zu sein als die Regierung wohl auch nicht. Und selbst wenn Herr T. „rechtsorientiert“ sein sollte, wie der Polizisten-Anwalt schreibt, wäre das in Österreich nicht verboten.

Niederlage für Ehefrau von Nehammer

Warum dann dieses Vernadern bei der Richterin? Womöglich glaubt der Polizisten-Anwalt, im Prozess gegen Erwin T. schlechte Karten in der Hand zu haben, seit bekannt wurde, dass die Frau von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer, Katharina, in einer ähnlichen Causa eine gerichtliche Niederlage hinnehmen musste. Unzensuriert berichtete.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link