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Unter dem Titel “Corona” wurden unverhältnismäßige Einschränkungen der Bürger begründet, findet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

6. Oktober 2021 / 23:49 Uhr

Erste grundsätzliche Entscheidung zu „Lockdowns“ – eine Ohrfeige für Markus Söder

Österreich und Bayern hatten seit Anfang an die besonders harte Corona-Linie vertreten. Bis heute überbieten sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) scheinbar im Wettkampf, wer der Bevölkerung noch härtere Corona-Maßnahmen auferlegen kann.

Gretchenfrage endlich beantwortet

Dagegen wehrten sich Bürger und brachten Klagen ein. Während Österreichs Verfassungsgerichtshof bis heute höchstens formale Gründe erkannte, weshalb er die Corona-Verordnungen im Nachhinein für verfassungswidrig erkannte, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun die Gretchenfrage klar beantwortet.

Er erklärte den „Lockdown“ vom März 2020 für rechtswidrig, denn er habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen. Es fehlte also die Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und Nutzen.

Keine Güterabwägung

Wegweisend auch der Zweifel der Richter, wonach das Infektionsschutzgesetz als Rechtfertigung von „Lockdowns“ nicht herangezogen werden dürfe. Außerdem wurden die Corona-Maßnahmen verordnet, ohne über mildere Alternativen nachzudenken.

Die Richter kritisierten auch die Kriminalisierung der Menschen, die „ein rechtswidriges Verhalten der Bürger unterstellt und dieses sogar voraussetzt.“

Grundsätzliche Bedeutung

Das Urteil kann und soll vor das Bundesverwaltungsgericht gehen, „weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat“.

Auf derartige Entscheidungen warten die Österreicher bisher vergebens.

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