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Besonders Syrer und Afghanen zieht es im Urlaub in die Heimat, wo sie doch vermeintlich verfolgt werden.

16. Oktober 2021 / 14:44 Uhr

2019 und 2020: Nur in knapp 230 Fällen Asylstatus aberkannt

Gegen Personen, die um internationalen Schutz angesucht haben und die in Folge auch asylberechtigt geworden sind, kann ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden.

Sicherheitslage im Heimatland

Gründe dafür gibt es dann, wenn sich die Sicherheitslage im Heimatstaat des Asylberechtigten geändert hat oder dieser in seine Heimat, wo er angeblich verfolgt wurde, gereist war.

Der freiheitliche Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer weiß zu berichten, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils nur 227 Asylberechtigten ihr Asylstatuts aberkannt wurde. Seit Jänner bis August dieses Jahres waren es 114.

Mehr als 3.000 Verfahren

Eine relativ geringe Zahl, wenn man bedenkt, wie viele Verfahren eingeleitet wurden. 2019 und 2020 waren es jeweils über 5.400. Insgesamt wurden in beiden Jahren über 3.000 Verfahren eingeleitet, weil die Asylberechtigten in ihre Heimat zurückgekehrt waren. Syrer und Afghanen zieht es dabei besonders gerne in ihre Heimat zurück, wenn sie einmal einen Asylstatus haben.

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