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Das Land Steiermark stellte klar, dass auch in der Sauna eine FFP2-Maske zu tragen ist.

18. November 2021 / 23:06 Uhr

Keine Satire: FFP2-Maskenpflicht nun auch in steirischen Saunas!

Seit Mittwoch um Mitternacht gilt in der Steiermark eine umfassende FFP2-Maskenpflicht. Verordnet wurde diese praktisch über Nacht von der Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), die erst kürzlich ungeimpfte Pflegekräfte als „Todesengel“ verunglimpft hatte. Zu tragen ist die FFP2-Maske in jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt. Ausdrücklich auch am Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
Wer jetzt noch tanzen geht, hat nicht viel Spaß
Der private Wohnbereich wurde gnadenhalber von dieser Regelung ausgenommen. Dass nun auch in den “2G”-Bereichen wie beispielsweise Diskotheken nur noch mit FFP2-Maske getanzt werden darf oder die Polonaisen der Maturanten auf ihren Bällen nun ebenfalls ohne Mimik stattfinden müssen, erscheint ob des drohenden “Lockdown für alle” ohnehin nur noch nebensächlich.
In Thermen nur noch Nassbereiche ohne FFP2-Maske
Eine satirisch anmutende Klarstellung des Landes Steiermark, dass die FFP2-Maske ausdrücklich auch in den steirischen Saunas verpflichtend ist, zeigt die Absurdität des aktuellen Maßnahmen-Pokers seitens der Bundesländer auf. Auch die steirischen Thermen zeigten sich verwundert über die Feststellung des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark. Die „Nassbereiche“ seien nämlich weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen. Wenn die “2G”-kontrollierten Badegäste jedoch in den Saunabereich gehen, so müssen sie die Badebekleidung durch eine FFP2-Maske ersetzen. Zumindest nach Auffassung des Landes Steiermark.
Sinnhaftigkeit der Masken nicht überall gegeben
Ob Maßnahmen einen epidemiologischen Mehrwert haben, scheint in diesen Tagen kein Kriterium mehr zu sein. Auf der Internetseite gesundheit.gv.at des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schutzwirkung von FFP2-Masken mit zunehmender Durchfeuchtung abnimmt. Dieser Umstand dürfte aber ohnehin keine Rolle spielen, wie diese Passage in der Kleinen Zeitung verdeutlicht:

Doch die Juristen in der Gesundheitsabteilung des Landes betonen: Die Verordnung sei da, um dort eingreifen zu können, wo das Infektionsrisiko groß ist. Hinter vorgehaltener Hand stellt man auch klar, dass sich die Frage nach dem Saunabesuch beim aktuell starken Anstieg der Coronafälle eigentlich nicht stellen sollte. Es sei ohnehin nicht vernünftig, derzeit in die Sauna zu gehen, heißt es.
 

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