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Impfpflicht-Bild

Eine umfangreiche, fundierte und geradezu vernichtende Kritik am geplanten Impfpflichtgesetz der Bundesregierung, gaben die Datenschützer der Arge Daten ab.

31. Dezember 2021 / 12:48 Uhr

“Menschen werden zu Impfgut”: Vernichtende Datenschutz-Kritik am geplanten Impfpflichtgesetz

Während mittlerweile insgesamt über 100.000 Bürger Stellungnahmen zu den Entwürfen des geplanten Impfpflichtgesetzes auf der Parlamentshomepage abgegeben haben, üben nun auch Datenschützer massive Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung. Die Arge Daten, also die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, vernichtet auf 27 Seiten das geplante Gesetz geradezu.
Tabubrüche in der Rechtsprechung
In der vorliegenden Fassung, so die Arge Daten, werden “Grundrechte verletzt und das Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Rechtsstaat massiv erschüttert”. Und nicht nur das. In der fundierten und langen Stellungnahme weist man auch darauf hin, dass es zu einer Anlassgesetzgebung komme und gleich mehrere Tabubrüche etabliert werden sollen, die es so bisher in unserer Rechtsprechung nicht gab:

– Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen
– Entindividualisierung der medizinischen Versorgung
– Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht
– automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit
Katastrophale Datenlage als Grundlage für automatisierte Strafverfügungen
Die Arge Daten kritisiert vor allem die künftig geplante automatische Strafverfügung. Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf sei im Ergebnis “eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen”. Umso bedenklicher ist die Tatsache, dass die zugrundeliegende Datenqualität des Impfregisters (immer noch in einer Testphase) und des EMS (epidemiologisches Meldesystem) mehr als bedenklich sei, insbesondere, nachdem bei letzterem erst kürzlich massive Sicherheitslücken entdeckt wurden:

Für statistische Analysen mögen die Datenbestände ausreichend sein, nicht jedoch um daraus automatisierte Strafverfügungen auszustellen.

Menschen werden zu “Impfgut”

Neben weiterer Kritik am Ignorieren der Empfehlungen des Europarates in Bezug auf Impfpflicht sowie den völlig willkürlichen Fristen, Impfrhythmen und statistischen Annahmen, ignoriere die Bundesregierung auch die unterschiedliche individuelle Verträglichkeit der Impfstoffe. “Menschen werden zu Impfgut”, so die harsche Kritik.
Auch die schwammigen Aussagen zum “Schutz der öffentlichen Gesundheit” vor Menschen, von denen eine “epidemiologische Gefahr ausgeht” wird kritisiert. Denn es wird an keiner Stelle des Gesetzentwurfes definiert, unter welchen Bedingungen eine Person tatsächlich eine Gefahr für die “öffentliche Gesundheit” darstellt. “Der Hauptgrund für das völlige Fehlen prüfbarer objektiver Kriterien ist offenbar die Unkenntnis, welche Kriterien tatsächlich herangezogen werden könnten”, so die Vermutung der Datenschützer.

Unschuldsvermutung wird zum Schuldverdacht
Dass die geplanten Strafen für “Impfverweigerer, die periodisch erteilt werden sollen, die Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht machen, wird ebenfalls nachgewiesen. Denn es wird in keinem Fall nachgeprüft, ob die Kriterien und Daten der Grundlage für Strafen richtig sind und regelmäßig erfüllt sind:

– Prüfung auf Fehleinträge: wird nicht gemacht
– Prüfung auf fehlerhafte Verknüpfungen der Daten: wird nicht gemacht
– Prüfung ob objektive Gründe für die Nicht-Impfung vorliegen: wird nicht gemacht
– Prüfung ob die verordneten Fristen und Impfwiederholgen im konkreten Einzelfall Sinn machen: wird nicht gemacht
– Prüfung ob die Impfung beim Betroffenen zu negativen gesundheitlichen Folgen führen kann: wird nicht gemacht
– Prüfung ob überhaupt ein für den Betroffenen geeigneter Impfstoff vorliegt: wird nicht gemacht
– Prüfung ob überhaupt die formalen Vorgaben des Gesetzes erfüllt sind: wird nicht gemacht
Eine klassische Umkehrung der Unschuldsvermutung. Österreich wird zur Alibigesellschaft, in der sich nur jemand frei bewegen kann, der die Einhaltung willkürlicher und oft wohl auch gesundheitsschädlicher Regeln beweisen kann.

Das Resümee der Datenschützer:

Der Entwurf ist nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er befriedigt jedoch niederste Instinkte der von der Regierung betriebenen Spaltung von “guten” Geimpften und “bösen” Ungeimpften.

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