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Brief von Regierung / Karl Nehammer

Ist die Postwurfsendung von ÖVP-Kanzler Nehammer überhaupt echt? Das fragt sich ein Wiener Anwalt, weil unter dem Schreiben keine Unterschrift eines Regierungsvertreters steht.

15. Feber 2022 / 08:55 Uhr

Ausnahmen für Impfpflicht: Wenn Regierung nicht vollständig informiert, tut es eben ein Rechtsanwalt!

Die Bundesregierung verschickt in diesen Tagen Informationen zur COVID-19-Impfpflicht in Österreich. “Impfverweigerer” bezeichnen den Brief als „Propagandapost“. Worüber die Regierung nämlich keine Auskunft gibt, sind Ausnahmen, um dem Stich zu entgehen.
“Impfung schützt zuverlässig”
Im Schreiben der Bundesregierung wird auf zwei Seiten geschwafelt, wie wichtig es sei, sich impfen zu lassen. Ein umstrittener Satz sticht dabei ins Auge:

Sie ist sicher, wirksam und schützt zuverlässig vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Mehr geimpfte Patienten im Spital als ungeimpfte
Jüngste Zahlen aus Oberösterreich sagen aber etwas anderes. Wie die Kronen Zeitung schrieb, ist der Anteil der umgeimpften Patienten in den Spitälern höher als jener der geimpften. 166 von 292 Erkrankten, das sind 57 Prozent, seien voll immunisiert – und dieser Trend setze sich fort. Auch von den derzeit insgesamt 25 Covid-Intensivpatienten seien zwölf, also bereits die Hälfte, voll immunisiert.
Anwalt bezweifelt Echtheit des Schreibens
Was erzählt uns die Bundesregierung also da? Und ist dieses Schreiben an einen Haushalt überhaupt echt? Der Wiener Rechtsanwalt Michael Witt traut dieser Zusendung, die er gestern, Montag, in seinem Briefkasten vorfand, nicht. In einem Brief an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) ersucht Witt, ihm doch zuerst einmal die Echtheit der Aussendung zu bestätigen, weil diese nicht einmal eine Unterschrift eines Vertreters der Bundesregierung trage.
Informationen zu Ausnahmen fehlen
Außerdem kritisiert Anwalt Witt:

Mich überrascht, dass Sie über die COVID 19-Impfpflicht informieren, ohne dabei auch nur mit einem Satz über die gemäß COVID 19-Impfverordnung festgelegten Ausnahmen ebenso zu informieren oder darauf hinzuweisen.

„Wenn schon die Regierung nicht ausreichend informiert, dann tu ich es“, dachte sich wohl Rechtsanwalt Michael Witt, der für unzensuriert eine Information für Ausnahmen zusammenstellte. Zudem bietet der Wiener Anwalt dazu einen kostenlosen “Zoom-Workshop” (Info/Kontakt:  wittavocat.at/kontakt) an.
Zu Impfbefreiungen kommt man derzeit je nach Bundesland in unterschiedlicher Weise.

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