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Alma Zadic und Karl Nehammer

Nach einem vom Online-Medium Exxpress in Auftrag gegebenen Gutachten könnte nun auch die Universität Wien die Doktorarbeit von Justizministerin Alma Zadić überprüfen.

22. Feber 2022 / 09:39 Uhr

Plagiatsverfahren gegen Justizministerin Zadić: Universität Wien entscheidet bis Mitte März

Jetzt wird es eng für die grüne Justizministerin Alma Zadić. Bis Mitte März wolle die Universität Wien über die Einleitung eines Plagiatsverfahrens gegen die Politikerin entscheiden, hieß es auf APA-Anfrage vonseiten der Uni.
Wissenschaftler erstellten ein Gutachten
Wie gestern, Montag, berichtet, wollte das Online-Medium Exxpress nach ersten Täuschungs-Vorwürfen gegen die Doktorarbeit von Zadić durch den bayrischen Promotionsexperten Manuel Theisen nicht zur Tagesordnung übergehen und ließ von einer vierköpfigen Gruppe von Wissenschaftlern ein Gutachten über die Dissertation erstellen.
73 Plagiats-Teile gefunden
Exxpress hat das ganze Gutachten, immerhin 44 Seiten, online gestellt. Es seien gleich 73 Plagiats-Teile gefunden worden, so das Medium, das zusätzlich auch den deutschen Plagiatsjäger Martin Haidingsfelder bat, das Gutachten des österreichischen Wissenschafts-Teams zu überprüfen. Dieser fand harte Worte für die Justizministerin:

Wenn Sie Charakter hat, dann tritt sie zurück.

Laut Exxpress wolle das Wissenschafts-Team anonym bleiben, denn zu groß sei die Sorge, von linkslastigen Medienvertretern untergriffig attackiert und mit Rufschädigungen überzogen zu werden.
Ministerin weist Vorwürfe zurück
Laut APA wies man im Büro der Ministerin den bereits seit Jänner im Raum stehenden Vorwurf erneut zurück: Die Arbeit entspreche international anerkannten juristischen Standards. Wörtlich hieß es:

Die Arbeit ist als englischsprachiges Werk streng nach Zitierregeln des Harvard-Bluebook verfasst.

Zadić hatte 2017 über den Einfluss des “UNO-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)” auf die Rechtsentwicklung in den Nachfolgestaaten dissertiert.
“Plagiatsjäger” Weber ändert seine Meinung
Der in Österreich als „Plagiatsjäger“ bekannte Stefan Weber hatte seine Meinung über die Doktorarbeit von Zadić mittlerweile mehrfach geändert. Einmal fand er „null Plagiatsstellen“, später vier Stellen, die er als Plagiatsfragmente wertete – diese seien zwar zum Teil schwerwiegend gewesen, aufgrund der geringen Zahl aber für eine Aberkennung des Doktorgrads sicher nicht ausreichend.
Jetzt sagte er gegenüber der APA, dass auch diese Sichtweise ein „Fehlurteil“ gewesen wäre. Mit der gebräuchlichen Software “Turnitin” wären viele Stellen aufgrund der vorgenommenen Umformulierungen nicht auffindbar gewesen.
Weber: “Uni müsste Doktorgrad aberkennen”
Sein neues Urteil:

Für mich ist das Kriterium der Selbstständigkeit nicht mehr erfüllt – in einer Dissertation müssen wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig bewältigt werden. Ob man das jetzt Plagiat nennt oder Umschreibunkultur, ist eine Frage der Etikette.

Seiner Ansicht nach müsse die Uni den Doktorgrad aberkennen – außer Zadić könne nachweisen, dass sie diese Arbeitsweise so an der rechtswissenschaftlichen Fakultät gelernt habe. Das sei auch nicht auszuschließen:

Dann fehlt nämlich die Täuschungsabsicht.

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