Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof hob im Vorjahr 20 Verordnungen betreffend “Corona”  im Nachhinein auf, weil sie entweder verfassungs- beziehungsweise gesetzeswidrig waren.

10. März 2022 / 18:31 Uhr

Höchstrichter urteilten: 20 Covid-19-Verordnungen waren 2021 verfassungs- oder gesetzwidrig

Im Jahr 2021 kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in 20 Verfahren zum Ergebnis, dass Covid-19-bezogene Verordnungsbestimmungen verfassungs- beziehungsweise gesetzwidrig waren.
Diese Zahl bezieht sich auf die Kundmachungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bundesgesetzblatt gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG.
Betreten von Kinderspielplätzen war nicht verboten
Unter diesen Verordnungen befindet sich zum Beispiel die Benützung von Kraftfahrzeugen durch nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen, die Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter im Freien, die Ausnahme vom Ausgangsverbot für Begräbnisse bis zu 50 Personen oder das Verbot, private und öffentliche Kinderspielplätze zu betreten.
Gleichheitsgrundsatz verletzt
Insgesamt urteilten die Höchstrichter 20 Mal gegen Bestimmungen, die vom Gesundheitsministerium, von einem Bundesland oder einer Stadt erlassen worden waren. Meistens fehlte eine ausreichende Dokumentation über die Verordnung oder die gesetzliche Grundlage dazu, in einem Fall wurde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Welche Verordnungen es genau betroffen hat, hat die Parlamentsdirektion in einer Tabelle aufbereitet:

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link