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Sebastian Bohrn Mena

Für seine oft über die Grenzen des guten Geschmacks hinausgehenden Aussagen muss sich Sebastian Bohrn Mena nun vor Gericht verantworten.

17. März 2022 / 19:52 Uhr

Kickl klagt Ex-Politiker Bohrn Mena wegen „frei erfundener und unwahrer Behauptung“

In der oe24-Fernsehdisskussion am 8. März zwischen dem Ex-BZÖ-Politiker Gerald Grosz und Ex-Politiker Sebastian Bohrn Mena (laut Wikipedia parteilos, zuvor Liste Peter Pilz, davor SPÖ, außerdem vormals Mitglied bei der ÖVP) wurde wieder einmal jegliche Gesprächskultur verletzt. Völlig ausgerastet ist dabei Bohrn Mena, der tatsächlich diese Sätze von sich gab:

Wir haben inzwischen fast zwei Millionen Ukrainer aufgenommen. Das werden jetzt noch immer mehr sein (…) Aber ihr Freund Kickl sagt, wir sollen sie alle sterben lassen. Das ist ein Irrsinn der FPÖ und der Rechten in Österreich. Die sagt: Nehmen ma das Gas, mach ma einen Freundschaftsvertrag mit der Partei von Putin, aber lassen wir die Flüchtlinge sterben.

Klarstellung von Grosz
Grosz war um Klarstellung bemüht. Kickl, so Grosz Richtung Bohrn Mena, „hat das Gleiche gesagt wie Sie vor drei Wochen“. Darauf Bohrn Mena erstaunt: „Und zwar?“ Grosz führte weiter aus:

Sie haben vor drei Wochen hier herinnen gesagt, Österreich soll sich beteiligen an den Erstaufnahmezentren in Polen.

Bohrn Mena bestritt das zuerst, sagte aber dann doch, „klar habe ich das gesagt“.
Klage vor dem Handelsgericht
Ob der Ex-Politiker Bohrn Mena, der wie kaum ein anderer die Parteien nach belieben wechselte, vielleicht einmal die gleiche Aussage tätigte wie Kickl, wird den FPÖ-Chef weniger interessieren. Vielmehr jedoch seine Wortwahl bezüglich „Flüchtlinge sterben lassen“. Diese nämlich brachte Bohrn Mena eine Klage auf Widerruf und Unterlassung ein. Die Aussagen seien ehrenbeleidigend und kreditschädigend, so das Argument in der der APA vorliegenden Klage vor dem Handelsgericht.
Behauptung “frei erfunden und unwahr”
Laut der Klage ist die Behauptung Bohrn Menas frei erfunden und unwahr. Kickl habe nie behauptet, man solle die Flüchtlinge einfach sterben lassen. Und: „Der Beklagte will den wirtschaftlichen Ruf des Klägers sowohl bei Wählern, aber insbesondere bei den zahlreichen Zusehern von ‚Fellner Live!‘ schädigen. Dies gelingt ihm auch.“
Selbst der Kläger als „einwanderungskritischer Politiker“ müsse sich die „wahrheitswidrige, zynische und groteske Unterstellung“ nicht bieten lassen.
ORF verwirrt mit “Klage gegen Tierschutzaktivisten”
Interessant, wie der ORF über diese Causa berichtete. Dieser titelte „Kickl-Klage gegen Tierschutzaktivisten“ und vermied es tunlichst, Bohrn Mena, der ja parteilos, zuvor Liste Peter Pilz, davor SPÖ, außerdem vormals Mitglied der ÖVP war, als Politiker zu benennen. Mit der angeführten Tätigkeit als “Tierschutzaktivist” hat die Sache nämlich überhaupt nichts zu tun. Vielleicht wollte der ORF damit Mitleid für den Angeklagten schüren. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

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