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Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat Karl Nehammer (ÖVP) nun einen weiteren Skandal zu verantworten.
 

21. März 2022 / 12:10 Uhr

Bundesverwaltungsgericht: Nehammers Abschiebung georgischer Familie war rechtswidrig

Im Jänner 2021 diskutierte Österreich die Abschiebung einer Familie nach Georgien: Unter dem damaligen Innenminister und jetzigen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde die damals zwölfjährige Tina mit ihrer gerade einmal fünf Jahre alten Schwester und ihrer Mutter nach Georgien abgeschoben. Wie Der Standard berichtet, soll sich Tina wieder in Wien befinden, nachdem sie im Februar ein Schülervisum erhalten hatte.
Watsche für Nehammer: Abschiebungen waren rechtswidrig
Für Nehammer, der die Entscheidung damit begründet hatte, dass die Eltern das Asylrecht „missbraucht“ und ihre beiden Töchter „in diese Lage gebracht“ hätten, wird die Abschiebung der Kinder jetzt zum Problem: Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nun entschied, war die Rückführung der georgischen Familie am 28. Jänner 2021 rechtswidrig. Tinas Anwalt Wilfried Embacher hatte heute, Montag, auf “Twitter” verkündet, dass das Gericht den Maßnahmenbeschwerden gegen die Abschiebungen Recht gegeben hätte.
Skandalumwitterter Nehammer gerät unter Druck
Besonders polarisiert hatte der Fall, weil die älteste Tochter in Österreich geboren und aufgewachsen ist. Seitdem sie sich wieder in Österreich aufhält, lebt sie bei einer Gastfamilie, während ihre Mutter und ihre kleine Schwester bisher noch in Georgien bleiben müssen.
In den sozialen Netzwerken fordern nun viele Leser den Rücktritt des ohnehin äußerst umstrittenen Nehammer, auch eine Entschuldigung für die umstrittene Entscheidung des ÖVP-Kanzlers in seiner Zeit als Innenminister wird erwartet.

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