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Ivermectin Tabletten

Das ÖVP-geführte Finanzministerium versuchte schon im November, Herbert Kickl in Misskredit zu bringen. Ivermectin-Aufgriffe des Zolls seien rasant angestiegen, hieß es samt „Fotobeweis“. Ähnlich tolpatschig wirkt eine Anzeige der NÖ Ärztekammer, wegen der nun der Nationalrat über Kickls Immunität befinden muss.

13. April 2022 / 16:24 Uhr

Wirre Anzeige der Ärztekammer: Kickl soll wegen „Arzneimittel-Werbung“ ausgeliefert werden

Ein aktuelles Auslieferungsbegehren des Magistrats Wien an das Parlament sorgt derzeit für Kopfschütteln und Lacher im Freiheitlichen Parlamentsklub. Die Ärztekammer Niederösterreich hat Herbert Kickl angezeigt, weil er gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben soll. Basis sind Ausführungen des FPÖ-Obmann in einer Pressekonferenz im Oktober, bei der er auf Nachfrage des ORF über den längst überfälligen Einsatz von Medikamenten gegen Corona sprach und dabei als Beispiel den Wirkstoff „Ivermectin“ erwähnte.
Ärztekammer missversteht Arzneimittelgesetz
Die Ärztekammer wirft Kickl nun „Laienwerbung“ vor und überführt sich dabei gleich selbst ihres fehlenden Verständnisses des Arzneimittelgesetzes. Denn Kickls Aufforderung war eindeutig nicht an Laien gerichtet, sondern an die staatlichen Gesundheitsbehörden, argumentierte er doch damit, dass Ivermectin in vielen Ländern erfolgreich eingesetzt werde – auf staatliche Veranlassung freilich und nicht deshalb, weil die Patienten aufgrund eigenen Antriebs das Medikament in der Apotheke verlangen.
„So viele Einschränkungen wie möglich“ für Ungeimpfte
Angesichts der Beiträge, welche die Ärztekammer Niederösterreich zur Corona-Diskussion beisteuerte, darf ihr Vorgehen allerdings nicht verwundern. Unter anderem forderten ihre Spitzenfunktionäre schon im August 2021 ein Ende von Gratistests. Im September verlautete die Kammer, Ungeimpfte, „die sich unverantwortlich gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft verhalten“, würden „so viele Einschränkungen wie möglich brauchen“.
Die nächste Bösartigkeit gegen Ungeimpfte formulierte NÖ Ärztekammer-Vizepräsident Gerrit Loibl im November 2021. Ungeimpfte sollten eine Pandemieabgabe leisten müssen. Rund 90 bis 100 Euro monatlich konnte sich Loibl vorstellen, angelehnt an die Tabaksteuer, die ein durchschnittlicher Raucher monatlich abführt.
Gehaltsverlust für Ungeimpfte gefordert
Im Jänner 2022 präsentierte sich der NÖ Ärztekammerpräsident Christoph Reisner, inspiriert von der im Parlament beschlossenen Impfpflicht, als Einpeitscher dafür, Ungeimpften auch ihr Arbeitseinkommen zu nehmen. „Spätestens mit Einführung der Impfpflicht am 1. Februar brauchen wir eine 2G-Regelung auch am Arbeitsplatz und zwar vor allem dort, wo Menschen im direkten Kontakt mit anderen stehen.“ – „Daher muss es für Impfverweigerer eine Freistellung von ihrem Job in Form eines unbezahlten Urlaubs geben“, assistierte Reisners Vize Loibl.
Kickl: Ärztekammer NÖ steht für „bösartige Spaltung der Gesellschaft“
FPÖ-Obmann Herbert Kickl, der die Anzeige gegenüber unzensuriert.at als „amüsant“ bezeichnete, übte an der NÖ Ärztekammer heftige Kritik: „Diese niederösterreichische Kammer-Kamarilla steht wie keine zweite Organisation für die bösartige Spaltung der Gesellschaft, da ist selbst der scheidende Bundesärztekammerpräsident Szekeres ein Menschenfreund dagegen.“
„Plan B“ zielt auf frühzeitige Behandlung ab
Den Vorwurf, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, wies Kickl vehement zurück:

Der Vorwurf, ich hätte den Verkauf eines bestimmten Medikaments ankurbeln wollen, ist absolut absurd. In unserem freiheitlichen Plan B ging und geht es darum, generell wirksame Medikamente gegen Corona zum Einsatz zu bringen – und zwar frühzeitig und nicht erst, wenn die Patienten im Spital liegen. Das wurde zwei Jahre lang sträflich vernachlässigt – und dafür verantwortlich ist unter anderem die Ärztekammer, der es nicht zu blöd ist, jetzt gegen mich vorzugehen, weil ich ihr ausgerichtet habe, dass sie endlich ihre Arbeit machen und die Ärzte entsprechend informieren soll.

Über eine Auslieferung Kickls muss jetzt der Nationalrat entscheiden. Für das von der Ärztekammer behauptete Vergehen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

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