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Alle gehen in den Club

Eines der dümmlichen Sujets, mit denen die Gesundheitsbehörden Jugendliche in die Nadel treiben wollten – noch dazu mit falschen Fakten, denn auch Genesenen durften zu jeder Zeit in die Nachtgastronomie.

14. April 2022 / 12:46 Uhr

Corona-System bleibt uneinsichtig: Irreführende Impfwerbung „kann nicht nachvollzogen werden“

Die Verteidigung offensichtlich falscher Versprechen in Zusammenhang mit der staatlichen Impf-Propaganda nimmt immer skurrilere Formen an. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) schmetterte jetzt eine Anzeige des Freiheitlichen Parlamentsklubs ab, in der ganz offensichtlich falsche und irreführende Botschaften einer Impf-Kampagne kritisiert wurden. Den Freiheitlichen wurde auf Anfrage mitgeteilt, „dass die Vorwürfe aus Sicht des BASG nicht nachvollzogen werden konnten, weshalb keine weiteren Schritte gesetzt wurden“.
Ermittlungen gegen Herbert Kickl geplant
Über diesen bemerkenswerten Umstand informierte die FPÖ-Klubobmannstellvertreterin Dagmar Belakowitsch die Öffentlichkeit heute im Zuge einer Pressekonferenz und zog dabei auch Parallelen zu den gegen FPÖ-Obmann Herbert Kickl angestrebten Ermittlungen wegen angeblicher „Arzneimittel-Werbung“, über die unzensuriert.at als erstes Medium berichtet hat.

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Aufzeichnung der Pressekonferenz von Dagmar Belakowitsch

Der Wiener Magistrat hat sich wegen der nötigen Aufhebung von Kickls Immunität an das Parlament gewandt, weil dieser den frühzeitigen Einsatz von Medikamenten bei der Behandlung von Corona-Erkrankten gefordert hatte. Basis dafür ist eine Anzeige der wegen ihrer radikalen Forderungen berüchtigten niederösterreichischen Ärztekammer. Vergleicht man die beiden Fälle, wird das doppelte Maß der verantwortlichen Behörden noch deutlicher.
Impf-Werbung klar irreführend, zum Teil sogar faktisch falsch
Die Sachverhaltsdarstellung des FPÖ-Parlamentsklubs war bereits im November eingebracht worden. Dass die Botschaften der Kampagne von „Österreich impft“ zumindest irreführend, zum Teil sogar faktisch falsch sind, erschließt sich bei der Lektüre jedem Laien – nicht aber dem BASG, was wohl nur durch eine politische Motivlage erklärt werden kann.
Alle gehen ich den Club…
Die angezeigte Kampagne ist vielen Bürgern noch durch die dümmlichen Sprüche in Erinnerung, mit denen offenbar versucht wurde, Jugendliche zur Impfung zu treiben. Die FPÖ führt in ihrer Anzeige folgende Beispiele an:

Alle gehen in den Club, …

… nur nicht Murat, weil der keine Impfung hat.
… nur nicht Klaus, weil sein Impfpass ist z’haus.
… nur nicht Peter, der impft sich erst später.
… nur nicht Branko, sein Impfpass ist blanko.
… nur nicht Felix, der hält vom Impfen nix.

Die damals gültigen Regeln belegen, dass es sich bei diesen Botschaften um eine falsche Information handelt. Der Zutritt zur Nachtgastronomie war zu keinem Zeitpunkt nur für geimpfte Personen möglich. Es bestand eine 3G- und teilweise 2G-Verpflichtung, aber nie 1G. Faktisch durften also jederzeit auch Genesene und nicht nur Geimpfte in die Nachtgastronomie.
Manipulative Umarmungs-Fotos zwischen Jung und Alt
Mit Fotos von Kindern, die ältere Menschen umarmen wurde suggeriert, dass durch Impfung ältere Personen von Kindern oder jüngeren Personen nicht mehr angesteckt werden können.

Kampagne von "Österreich impft"
Kampagne von “Österreich impft”

Diese Aussagen sind irreführend, da eine Ansteckung durch Geimpfte nicht ausgeschlossen werden kann, was an den aktuellen Zahlen auch gut erkennbar ist.
Ungeimpfte für Grundrechtseingriffe verantwortlich gemacht
Schließlich wurde den Ungeimpften auch die Schuld an Grundrechtseinschränkungen zugeschoben. „Nur durch die Impfung können wir die Corona-Einschränkungen minimieren“, lautete eine Botschaft. Auch diese ist grob irreführend, waren die restriktiven Corona-Maßnahmen doch allesamt politische Entscheidungen der Regierungsparteien und durch den individuellen Impfstatus der Adressaten der Werbekampagne nicht zu beeinflussen.
Nach VfGH auch BASG offensichtlich regierungsfreundlich
„Es wäre die Aufgabe des BASG, irreführende Impf-Werbung aufzuklären und die Bundesregierung auf einen korrekten Weg zurückzuführen. Tatsächlich ist es nun aber nach dem Verfassungsgerichtshof die zweite staatliche Instanz, die nicht im Sinne der Objektivität, sondern in Sinne der Bundesregierung entschieden hat“, kritisierte Dagmar Belakowitsch.

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