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Die Grundlage für die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte will die Regierung nicht so schnell aus der Hand geben.

20. April 2022 / 19:25 Uhr

Regierung verlängert COVID-Maßnahmengesetz bis Mitte 2023

Das COVID-19-Maßnahmengesetz hätte  eigentlich Mitte dieses Jahres auslaufen sollen. Doch jetzt will die schwarz-grüne Bundesregierung ihr Instrument zur Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte offenbar nicht aus der Hand geben: In der Sitzung des Nationalrates kommende Woche wollen ÖVP und Grüne die Verlängerung des Gesetzes bis Juni 2023 beschließen. Aus „präventiven Gründen“, wie es aus Regierungskreisen gegenüber Medien heißt.
FPÖ gegen „Verlängerung des Corona-Zwangsregimes“  
Umgehende Kritik nach Bekanntwerden dieser Pläne kam von den Freiheitlichen. „Es reicht! Statt das Corona-Regime weiter zu verlängern, muss dem Ganzen hier und jetzt ein Ende gesetzt werden – samt Abschaffung der Impfpflicht“, forderte FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. Statt der längst überfälligen Rückkehr zur Normalität, wie sie rund um Österreich in anderen Staaten bereits vollzogen werde, ließen ÖVP und Grüne das „Damoklesschwert des Ausnahmezustands“ ohne wissenschaftliche Evidenz weiter über den Köpfen der Österreicher hängen. Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak wies zudem darauf hin, dass das Gesundheitssystem während der Pandemie nie gefährdet gewesen sei: „Wenn es ÖVP und Grünen darum gegangen wäre, das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu schützen, frage ich mich schon, warum sie die Gelder für die Krankenanstalten gekürzt haben und warum auch im aktuellen Budget kein Cent mehr für die Behandlung von Patienten in den Krankenanstalten vorgesehen ist“.

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Völliges Chaos: 3400 „Corona-Tote“ nachgemeldet
Erst am Dienstag erhöhte sich die Zahl der COVID-Toten auf einmal um 21 Prozent. Der offizielle Grund dafür laut Gesundheitsministerium: Ein Datenabgleich zwischen Statistik Austria und dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS). Es darf bezweifelt werden, dass dabei zwischen „an“ und „mit“ Corona verstorben unterschieden wird.

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