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Rechtsanwalt Niki Haas

Der renommierte Rechtsanwalt Niki Haas, der viele Personen über die Rechtshilfe der Freiheitlichen vertreten hat, konnte für alle die Einstellung des Verfahrens erreichen.

23. April 2022 / 09:13 Uhr

Strafen bei Corona-Demos: Fast alle Verfahren wurden eingestellt

Nicht nur FPÖ-Parteichef Herbert Kickl hat vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen, nachdem er Einspruch gegen eine Anzeige eines Polizisten wegen angeblichem Maskenvergehens und Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands erhob. Nahezu alle Verfahren der bei den Corona-Demos verhängten Strafen wurden eingestellt.
Erfolgreiche Rechtshilfe der Freiheitlichen
Rechtsanwalt Niki Haas, der viele Betroffene über die Rechtshilfe der Freiheitlichen vertreten hat, sagte im Gespräch mit FPÖ-TV, dass sämtliche von ihm durchgeführten Verfahren eingestellt worden wären. Bei einigen Verfahren habe die Verwaltungsbehörde die Verfolgung von sich aus eingestellt. Das ist in Wien das Magistratische Bezirksamt.

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Von Polizisten eingekesselt und angezeigt
In der Causa um den vom damaligen Innenminister Karl Nehammer falsch interpretierten „Sturm auf das Versicherungsgebäude“ gab es sogar Vorwürfe von strafbaren Handlungen. Wie berichtet, wurde Teilnehmern der Demonstration vom 6. März 2021 in Wien vorgeworfen, dass sie – nachdem sie von Polizisten nach der Veranstaltung eingekesselt worden waren – von diesem ausbrechen wollten und in einen Hof, aber auch in ein Gebäude einer Versicherung eingedrungen wären. Das führte gegen mehrere Personen zu Ermittlungsverfahren. Gegen alle, die von Niki Haas in dieser Sache vertreten wurden, wurde das Verfahren eingestellt.
Lediglich eine Person sei, so Niki Haas, verurteilt worden. Diese habe eine kleine Schnapsflasche, einen sogenannten Klopfer, auf einen Polizisten geworfen. Das ginge natürlich nicht. Diese Person wäre dann auch rechtskräftig verurteilt worden.
Haas: “Keiner braucht vor Demo-Teilnahme Angst haben”
Sieht man sich die Medienberichte über die „zahlreichen Anzeigen und Festnahmen“ nach den Corona-Demos an, könnte man annehmen, dass das für eine Teilnahme abschreckende Wirkung hatte. Doch muss man wirklich Angst haben, dort angezeigt oder gar festgenommen zu werden? Niki Haas meinte dazu:

Grundsätzlich braucht man sich überhaupt nicht fürchten. Man kann jederzeit auch seinem Demonstrationsrecht nachkommen, ganz gleich zu welchem Thema, auch bezüglich der Covid-Maßnahmen.

Aktion der Polizei machte es unmöglich, Zwei-Meter-Abstand einzuhalten
Ihm, Haas, sei es nicht erklärlich, warum es am 6. März 2021 zu dieser Einkesselung der Teilnehmer durch die Polizei kam. Da bräuchte man sich nicht über die vielen Anzeigen wundern, weil ja der Platz durch die Einsatzkräfte verdichtet und es den Demonstranten unmöglich gemacht worden war, den vorgeschriebenen Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Die Polizisten hätten dann Personalien von jenen aufgenommen, die dagegen verstoßen hätten, doch wie sich dann herausstellte, wären diese Verfahren von der Verwaltungsbehörde rasch eingestellt worden.

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