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Intensivstation

In einem Klima der Angst lassen sich sogar Grundrechtseinschränkungen durchsetzen. Geschafft während Corona. Allerdings dürfte mit der Angst, im Fall des Falles medizinisch nicht betreut werden zu können, bloß gespielt worden sein.

26. Mai 2022 / 11:47 Uhr

Politisch erzeugte Angst und ihre Corona-Krisengewinnler stehen vielleicht bald vor Gericht

Wer erinnert sich noch an Schlagzeilen wie: „Charité: Intensivstationen füllen sich ‘mit beängstigender Geschwindigkeit’“? Sie erzeugten Angst vor fehlender medizinischer Versorgung, und die Bevölkerung trug die damit begründeten Grundrechtseinschränkungen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Unterbindung des gesellschaftlichen Lebens tapfer mit.
Auflassung von Intensivbetten mitten in einer Pandemie
Es wurde das Bild der knappen Intensivbetten-Zahl gezeichnet, die auch ganz ohne Patienten entstand. Denn als das Coronavirus auftauchte, meldete die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stolz, dass 40.000 Intensivbetten zur Verfügung stünden. Eineinhalb Jahre später, mitten in der nächsten Corona-Welle, waren es nur noch die Hälfte.
Und trotzdem bestand seit Auftauchen von Covid-19 nie ein Mangel an medizinischer Betreuung der Deutschen, egal, woran sie litten. Selbst die reduzierten Kapazitäten reichten aus.
Wem nützte die Verknappung der Intensivbetten-Kapazitäten?
Und doch konnten die medial aufbereiteten verknappten Intensiv-Kapazitäten die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen und willfährig zum Gehorsam gegenüber dem politisch Gewünschten bringen. Das wirft Fragen auf. Zuallererst, cui bono? Wem nützt das?
Zunächst den Herrschenden, die ihre Politik der Radikalmaßnahmen damit ohne viele Diskussionen umsetzen konnten. „Das war von der Politik wahrscheinlich so intendiert, dass das so kommt,“ sagt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert.
Krisengewinnler abseits der politischen Parteien
Aber auch die Kliniken standen und stehen im Verdacht, Krisengewinnler zu sein. Selbstverständlich rückten sofort die „Faktenchecker“ aus, um die kursierenden Vorwürfe, „Krankenhäuser würden während der Corona-Pandemie für den Abbau von Betten ‘fürstlich belohnt’“, zu entkräften.
Und doch ließ sich der Verdacht damit nicht aus der Welt schaffen. Immerhin äußerte sogar das renommierte Robert-Koch-Institut (RKI) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit am 11. Jänner 2021 „die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren“, wie der Bundesrechnungshof im Juni 2021 festhielt.
Strafanzeige bei 64 Staatsanwaltschaften
Dem ging Sichert nach. So soll es in 87 Landkreisen und kreisfreien Städten zu besonders auffälligen Reduktionen von freien Intensivbetten-Kapazitäten gekommen sein. Und zwar just ab Beginn der Förderungen im November 2020, als nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz jene Krankenhäuser mehr Geld bekommen sollten, wo weniger freie Intensivbetten hatten.
Quasi „über Nacht“ wäre damals die freie Intensivbetten-Kapazität von mehr als 70 Prozent auf teils unter 30 Prozent gesunken. Dem RKI seien diese Auffälligkeiten von Mitarbeitern der Krankenhäuser „konkret mitgeteilt“ worden. Doch nichts geschah.
Staatsanwaltschaft gefordert
Nun hat Sichert Strafanzeige bei 64 Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet wegen Betrugsverdachts eingereicht. Der Vorwurf lautet: Krankenhäuser hätten künstlich die Zahl freier Intensivbetten reduziert, „um mehr Geld vom Staat zu bekommen“ – mitten in einer ach so schrecklichen Pandemie! Nun ist die Staatsanwaltschaft gefordert.

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