Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Radfahrer / Ampel

Radfahrer dürfen künftig bei Rotlicht abbiegen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist.

21. Juni 2022 / 13:19 Uhr

Radfahrer bekommen mehr „Narrenfreiheit“: Abbiegen bei Rot als Privileg für Drahtesel-Nutzer

Radfahrer bekommen bald noch mehr „Narrenfreiheit“ im städtischen Verkehr. Gestern, Montag, wurde im Verkehrsausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), dass Radfahrer künftig bei Rotlicht rechts abbiegen dürfen, sofern eine entsprechende Zusatztafel angebracht ist, von der Koalition und den Neos abgenickt.
SPÖ und FPÖ stimmten aus unterschiedlichen Gründen dagegen. Interessant: Das Privileg, auch bei Rot weiterfahren zu dürfen, gilt ausschließlich für Radfahrer. Sogar E-Scooter-Fahrer müssen bei Rotlicht stehen bleiben und – wie schon jetzt – auf Grünlicht warten. Warum die E-Scooter-Fahrer gegenüber den Radfahrern diskriminiert werden, konnte keiner schlüssig erklären.
Schlimmeres vorerst verhindert
Die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte schon im Vorfeld viel Staub aufgewirbelt. Durch die Androhung der Stadt Wien, ein Konsultationsverfahren einzuleiten, das die Novelle verzögert hätte, wurde noch Schlimmeres verhindert. So kommt das automatische Radln gegen die Einbahn bei einer Straßenbreite von vier Metern nicht, auch die Regelung, dass Autofahrer acht Meter vor einer Ampel nicht parken dürfen, konnte erfolgreich bekämpft werden.
“Keine Entwarnung für absurde Ideen”
Dazu meinte FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker in einer Aussendung:

Wahnsinnsideen wie die generelle Erlaubnis für Radfahrer gegen Einbahnen zu fahren oder ein allgemeines Schrägpark-Verbot, das allein in Wien 150.000 Parkplätze gekostet hätte, kommen vorerst nicht. Entwarnung kann hier aber keinesfalls gegeben werden. Vielmehr ist zu erwarten, dass Ministerin Gewessler in ihrer grünideologischen Verblendung mit einer Art „Salami-Taktik“ diese absurden Ideen weiter betreiben wird.

Regelung kostet in Wien Parkplätze
Die Möglichkeit des Schrägparkens wird für Autofahrer dennoch eingeschränkt. Das Auto darf künftig nur noch im „geringfügigem Ausmaß“ wie Seitenspiegel oder Stoßstange in den Gehsteig hineinreichen. Eine Verkehrsfläche für Fußgänger im Querschnitt von eineinhalb Metern muss garantiert sein. In Ballungsräumen wie Wien wird auch diese Regelung Parkplätze kosten.
“Grüne Klientelpolitik in Reinform”
Hafenecker bezeichnete die Novelle der StVO als „Autofahrer-Schikane-Paket“, das eine grüne Klientelpolitik in Reinform sei. Rechtsabbiegen bei Rot und Nebeneinanderfahren im gemischten Verkehr für Radfahrer erhöhe die Sicherheit im Straßenverkehr überhaupt nicht, ganz im Gegenteil würden dadurch erst recht gefährliche Verkehrssituationen geschaffen, kritisierte Nationalratsabgeordneter Christian Hafenecker.
Mindestabstand beim Überholen
Ein kurioser Punkt in der Novelle der StVO ist, dass der Mindestabstand beim Überholen der Radfahrer erstmals genau definiert wird. Außerhalb des Ortsgebietes muss er mindestens zwei Meter betragen, während innerorts 1,5 Meter als ausreichend gelten, bei niedriger Geschwindigkeit kann er auch etwas geringer sein. Ob diese „klare Regelung“ tatsächlich der Verkehrssicherheit dient, oder doch für mehr Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern sorgt, wird sich zeigen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

29.

Mrz

11:17 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link