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Der Staat greift immer mehr in die privatesten Angelegenheiten der Bürger ein. Jetzt redet er auch mit, wenn es um die eigene Wohnung geht.

9. Juli 2022 / 15:18 Uhr

Jetzt auch neue Abgaben in Salzburger Gemeinden: Bis zu 5.000 Euro pro Jahr

Was Tirol kann, kann Salzburg schon lang. Daher hat der Landtag am Mittwoch die Leerstandsabgabe beschlossen. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer, deren Wohnung aus welchen Gründen auch immer leer steht, zahlen müssen.
Gewaltig hohe neue Belastungen für Mittelstand
Und zwar viel! Für Kleinst-Wohnungen bis 40 Quadratmeter bis zu 400 Euro, in Neubauten (jünger als fünf Jahre) 800 Euro – pro Jahr! Danach springt die zu zahlende neue Abgabe alle 30 Quadratmeter um bis zu 300 Euro (bei Neubau jeweils 600 Euro). Das ergibt für Wohnungen mit mehr als 220 Quadratmetern satte 5.000 Euro für Neubauwohnungen bzw. 2.500 Euro für Bestandswohnungen jedes Jahr.
Ausnahmen in Salzburg
Im Unterschied zu Tirol gibt sich Salzburg aber „großzügig“ und bestraft Vorsorgewohnungen für die Kinder nicht.
Ebenso hat man erkannt, dass bestimmte Wohnungen gar nicht vermietbar sind. Entweder weil ihr Standard den heutigen Anforderungen nicht entspricht. Oder wenn man selbst in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt und einfach nicht will, dass wer anderer durchs eigene Vorzimmer stapft.
Außerdem sind Wohnungen ausgenommen, die wegen notwendiger Pflege oder Betreuung nicht mehr als Wohnsitz verwendet werden oder die trotz Bemühungen nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden können.
Aufblähung der Beamtenschaft
Das alles klingt sehr wohlwollend, vernachlässigt aber, welcher enorme Verwaltungsaufwand dadurch produziert wird! Nicht wertschöpfende Arbeiten, die alle Salzburger in Form von Steuern und Abgaben finanzieren müssen, denn Beamte kosten bekanntlich viel Geld.
Dabei „spart“ der Staat. Denn er verpflichtet die Wohnungseigentümer, einen Leerstand selbst seiner Gemeinde zu melden, die dann die Abgabe nach den Wochen des Leerstandes berechnet.
Zweite neue Abgabe im Doppelpack
Gleichzeitig mit der neuen Leerstandsabgabe wurde im Salzburger Landtag auch eine Zweitwohnsitz-Abgabe beschlossen: Für sie gilt die Höchstabgabe von 2.500 Euro pro Jahr. Gewaltig.

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