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Der Asylant, der als Angestellter 2.200 Euro brutto im Monat verdient, behauptete vor Gericht, die aus armen Verhältnissen kommenden Mädchen für Sex bezahlt zu haben, da sie ihm leidtäten.

13. Juli 2022 / 20:15 Uhr

Soll Minderjährige vergewaltigt haben: Afghane auf freien Fuß gesetzt

Ein afghanischer Asylant (32) ist am Dienstag am Straflandesgericht Wien wegen des sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Österreicherin rechtskräftig zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt worden, weil er von der Schülerin an sich sexuelle Handlungen vornehmen hatte lassen. Zugleich wurde der bisher in Österreich unbescholtene Flüchtling, der seit vier Monaten in U-Haft saß, umgehend auf freien Fuß gesetzt.
Vergewaltigungsvorwürfe sollen erst im Herbst behandelt werden
Auf den Afghanen kommt in wenigen Monaten allerdings ein weiteres Verfahren zu. Er hatte sich neben dem 14-jährigen Opfer noch mit zwei weiteren Mädchen in seiner Wohnung getroffen und sie für geschlechtliche Handlungen bezahlt. Da eine der Betroffenen erst 13 Jahre alt war und damit noch unmündig gewesen ist, könnte dafür die Strafe deutlich härter ausfallen. Interessant ist auch, dass die Polizei in dem sichergestellten Handy des Täters den Internetsuchverlauf wiederherstellen konnte, aus dem hervorging, dass sich der Afghane über das Schutzalter schlau machte, ab dem sexuelle Handlungen mit Erwachsenen in Österreich erlaubt sind und sich somit seiner Schuld bewusst war. Dazu wird dem Akademiker vorgeworfen, zumindest eines der Mädchen auch vergewaltigt zu haben. Da die jüngste Zeugin jedoch nicht erschien, werden diese Vorwürfe ausgeschieden und der weitere Prozess auf den 6. Oktober vertagt.
Afghane kommt trotz weiteren Vorwürfen umgehend frei
Die Staatsanwaltschaft fordert, dass die seit vier Monaten bestehende Untersuchungshaft bis zum nächsten Verhandlungstermin im Oktober fortgesetzt wird, das Richterteam lehnte dies jedoch nach kurzer Beratung ab. Der Afghane soll umgehend freikommen, damit er seine Wohnung und seinen Arbeitsplatz behalten könne. Die bisherige Zeit im Gefängnis sei zudem ausreichend, um ihn von einer neuerlichen Tatbegehung abzuhalten, erklärt der Vorsitzende Richter Stefan Apostol. Weiters bezweifelt das Gericht schon vor dem kommenden Prozess an den erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen gegen die Minderjährigen.

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